18.08.2011

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Dr. Christian Rollmann, Deutschland, hat uns am 18. August 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG unter Berücksichtigung der ihm gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnenden Stimmen die Schwelle von 10 % überschritten hat. Der Gesamtstimmrechtsanteil von Herrn Dr. Christian Rollmann einschließlich der zuzurechnenden Stimmen (52.739 Aktien) beträgt seit dem 15. August 2011 nunmehr mit 588.826 Aktien (von 5.860.000 Aktien) = 10,048%.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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