08.02.2010

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Dr. Christian Rollmann, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG am 3. April 2007 die Schwelle von 5% (293.000 Stimmrechte) erreicht hatte. Von diesen Stimmrechten wurden ihm 3,00% (175.800 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Am 16. November 2007 hat sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG die Schwelle von 5% wieder unterschritten und betrug an diesem Tag 4,00% (234.400 Stimmrechte). Davon wurden ihm 2,00% (117.200 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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