04.07.2008

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Dr. Hans Dieter Wetekam, Deutschland hat uns nach § 21 Absatz 1, § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 30. Juni 2008 die Schwelle von 5 % unterschritten und zu diesem Tag 4,99 % (292.142 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte betragen hat. Hiervon seien ihm 4,47 % (262.142 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG über Frau Iris Wetekam zuzurechnen. Frau Wiltrud Wetekam, Deutschland, hat uns nach § 21, Absatz 1, § 22 Abs. 1 Nr. 6, Absatz 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 30. Juni 2008 die Schwelle von 5 % unterschritten und zu diesem Tag 4,99 % (292.142 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte betragen hat. Hiervon seien ihr 0,51 % (30.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG vollumfänglich über Herrn Dr. Hans Dieter Wetekam zuzurechnen. Des Weiteren seien ihr 4,47 % (262.142 Stimmrechte) über Frau Iris Wetekam nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Kontakt ‐ Wir sind für Sie da
Ihr Ansprechpartner
Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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