23.04.2008

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Dr. Hans Dieter Wetekam, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 18. April 2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 1,0239 % (60.000 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte beträgt.

Kontakt ‐ Wir sind für Sie da
Ihr Ansprechpartner
Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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