23.04.2008
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)
Herr Dr. Hans Dieter Wetekam, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 18. April 2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 1,0239 % (60.000 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte beträgt.