08.09.2011

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hatte uns am 7. September 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG die Schwelle von 15% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 15,03 % (880.500 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte betrug. Herr Oliver Schmidt hat uns nun hierzu am 8. September 2011 gemäß § 27a WpHG folgendes mitgeteilt:

I. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a Abs. 1 Satz 3 WpHG):

1. Der Meldepflichtige strebt mit der Investition eine langfristige strategische Beteiligung an der FORIS AG an.

2. Der Meldepflichtige beabsichtigt bei opportunistischen Marktgegebenheiten, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte an der FORIS AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Der Meldepflichtige ist Aufsichtsrat der Gesellschaft und nimmt damit Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Gesellschaft.

4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

II. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a Abs. 1 Satz 4 WpHG):


Es wurden ausschließlich Eigenmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.


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Ihr Ansprechpartner
Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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