10.12.2013

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 % der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 % (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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