18.01.2008
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 15. Januar 2008 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,13 % (300.400 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte beträgt.