27.10.2016 und 31.10.2016

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 27. Oktober 2016 und mit Korrektur vom 31. Oktober 2016 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 27. Oktober 2016 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 9,88 % (488.158 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 10,35 % betragen.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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