7.4.2017

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 7. April 2017 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 4. April 2017 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 4,79 % (236.435 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 9,88 % betragen.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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