17.5.2017

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 17. Mai 2017 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,31 % (114.243 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 4,79 % betragen.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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