17.12.2007
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 10. Dezember 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,0 % (175.900 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte beträgt.