25.06.2015

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Philipp Rollmann, Deutschland, hat uns am 25. Juni 2015 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 24. Juni 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 3,17 % (156.666 Stimmrechte) betragen hat.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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