In Deutschland sind Schmerzensgeldzahlungen selbst bei schwersten Beeinträchtigungen vergleichsweise gering – Das könnte sich in Zukunft ändern.

 

Bonn | 2. März 2022 – Eine Amputation eines Armes, ein schwerstbehindertes Kind oder sogar der Verlust eines geliebten Angehörigen – Hinter Gerichtsverfahren, bei denen über die Zahlung von Schmerzensgeld entschieden wird, geht es oft um einschneidende persönliche Schicksale. Trotzdem fallen Schmerzensgeldzahlungen, selbst bei schwersten Beeinträchtigungen etwa nach einem ärztlichen Behandlungsfehler oder einem Unfall, in Deutschland fast schon traditionell gering aus. Das könnte sich in Zukunft ändern. „Es gibt gleich zwei Urteile, die eine Trendwende andeuten könnten“, sagt Anke Warlich, Anwältin bei dem Prozessfinanzierer FORIS AG, der häufig Klagen Geschädigter finanziert.

Zu nennen ist hier zunächst eine Entscheidung des Landgerichts Limburg: Eine fehlerhafte ärztliche Behandlung hatte bei einem einjährigen Jungen zu massiven Folgeschäden geführt. Den Eltern sprach das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zu. „Das hat es in dieser Höhe bisher in Deutschland noch nicht gegeben“, sagt Warlich, „auch wenn seit Jahren ein Trend zu höheren Schmerzensgeldbeträgen zu verzeichnen ist“.

Aber auch höchstrichterlich gibt es Bewegung. So erteilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Mitte Februar veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen VI ZR 937/20) der erstmals vom Oberlandesgericht Frankfurt in 2018 angewandten sogenannten „taggenauen“ Berechnung von Schmerzensgeldzahlungen eine Absage. Richterliche Festlegungen dürften nicht nach einem festen Schema berechnet werden, sie setzten vielmehr „eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls“ voraus, so die BGH-Richter. Dabei sei in erster Linie das Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung zu berücksichtigen und nicht etwa das durchschnittliche Einkommen des Geschädigten in Kombination mit der Anzahl der auf einer Intensivstation und in der anschließenden Reha verbrachten Tage sowie eventuell vorhandener Vorerkrankungen. Die klare Forderung des BGH lautet: Bei der Bemessung des Schadensersatzes muss die individuelle Betroffenheit im Vordergrund stehen. Ein schlichtes Rechenmodell wird dem nicht gerecht. Zu berücksichtigen sind vielmehr die Schwere der Verletzungen, Ausmaß und Dauer des Leidens und die Einschränkung der zukünftigen Lebensführung. „Die Betrachtung der individuellen Betroffenheit und des Einzelschicksals ist wichtig und wird dazu führen, dass der Aufwärtstrend bei der Höhe der zugesprochenen Schmerzensgelder anhalten wird“, ist Warlich überzeugt.

Eine entscheidende Hürde für viele Geschädigte ist neben der emotionalen Belastung die Finanzierung eines solchen Verfahrens. Arzthaftungsfälle sind komplex und in der juristischen sowie gutachterlichen Aufarbeitung kostenintensiv. So sind die Anwälte meist hochspezialisiert und rechnen ihre Tätigkeit nach Stundensätzen ab. Rechtsschutzversicherungen – falls die Betroffenen eine solche Versicherung abgeschlossen haben – übernehmen wiederum Kosten in der Regel nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Hinzu können kostspielige Expertengutachten kommen. Zwar erstellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung auf Forderung der Betroffenen ein Gutachten. Diese sind aber meist vom Umfang der Begutachtung sowie der gutachterlichen Stellungnahme nicht vergleichbar mit Privat- oder Gerichtsgutachten.

Ein Prozessfinanzierer wie die FORIS AG zahlt für weitere Gutachten und übernimmt zudem die höheren Anwaltskosten.

 

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Über die FORIS AG:

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlös-beteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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