Bonn | 05. Dezember 2023 – Ein von der FORIS AG über zwei Instanzen finanzierter Geburtsschadensfall wurde jetzt mit einem Vergleich beendet. „Die Schmerzensgeldansprüche des Klägers wurden mit 780.000 Euro abgefunden“, sagt Dr. Anke Warlich, Anwältin bei der FORIS AG. Hinzu kommt ein sogenannter Feststellungsanspruch, der sich auf materielle Schäden bezieht. Damit werde sichergestellt, dass direkte Kosten, die aufgrund der Schädigung bereits entstanden sind oder noch entstehen (z.B. nicht von der Krankenkasse übernommene Behandlungskosten) gesondert beglichen werden, erläutert Dr. Warlich. „Das Ergebnis bestätigt nicht nur den Trend zu steigenden Schmerzensgeldzahlungen in Deutschland, es zeigt auch, wie wichtig die Unterstützung durch einen Prozessfinanzierer sein kann, wenn sich ein Verfahren über mehrere Jahre und Instanzen hinzieht“, so Dr. Warlich weiter.
„Die von der Gegenseite zunächst gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover eingelegte Berufung ist damit vom Tisch“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Henkel, von der auf Personenschäden spezialisierten Kanzlei Dres. Corinth und Henkel Rechtsanwälte, der den Kläger vertrat. „Wir freuen uns sehr für die Familie des Klägers über dieses außerordentlich gute Ergebnis. Jetzt haben die Eltern des geschädigten Kindes endlich eine angemessene Entschädigung für das erlittene Leid“, kommentiert Dr. Henkel den Vergleich.
Die Folgen der Falschbehandlung waren massiv: Das geschädigte Kind leidet unter einer schweren zerebralen Schädigung. Als Folge dieser Erkrankungen kann es weder sitzen noch krabbeln oder Gegenstände greifen. Der Junge kann seinen Kopf nicht selbständig halten, nicht eigenständig essen, trinken oder sprechen. Zudem leidet er unter Spastiken.
Zur fachärztlichen Beurteilung des Geburtsgeschehens wurden bereits vorprozessual Privatgutachten in Auftrag gegeben, die grobe Behandlungsfehler bestätigten. Dennoch verweigerte die Versicherung zunächst jegliche Zahlung. „Das belegt einmal mehr die Bedeutung guter medizinrechtlicher und medizinischer Fachkenntnisse zur erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche der Geschädigten“, hebt Dr. Henkel hervor.
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