Wien/Bonn, den 27. Januar 2010. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bringt - mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS AG - morgen, Donnerstag, den 28. Januar 2010, drei weitere Sammelklagen gegen den AWD ein. Damit hat der VKI nun sämtliche Ansprüche von rund 2500 geschädigten Immofinanz- und Immoeast- AnlegerInnen gerichtlich geltend gemacht. Gesamtstreitwert: fast 40 Millionen EURO. "Der AWD spielt seit einem Jahr auf Zeit und verweigert sowohl einen Vergleich als auch einen Verjährungsverzicht, der für eine musterhafte gerichtliche Klärung nötig wäre", sagt VKI Chefjurist Dr. Peter Kolba, "mit unseren Sammelklagen schützen wir die Geschädigten vor der AWD Verjährungsfalle und sichern ihre Ansprüche."

Parallel dazu führt der VKI Musterprozesse. "In diesen Musterprozessen braucht nicht erst die Frage der Zuständigkeit oder Zulässigkeit geklärt werden", sagt Kolba, "in diesen Musterprozessen geht es für den AWD ans Eingemachte. Hier werden wir die Praktiken des AWD exemplarisch abhandeln."

Das Ziel des VKI ist unverändert: "Wir wollen aufzeigen und gerichtlich klären, dass da nicht einige schlampige, schwarze AWD Schafe vereinzelt falsch beraten haben", sagt Kolba, "das war tausendfache Falschberatung mit System. Und dieses System hat dem AWD und seinen Eigentümern in Deutschland und der Schweiz zig Millionen gebracht." Nach wie vor stehe man einer Vergleichslösung offen gegenüber. "Wir nehmen aber an, dass der AWD Österreich bei dieser brisanten Sachlage über eine vergleichende Lösung nicht allein entscheiden darf. Da nicht nur hohe Beträge sondern auch das Image der gesamten, europaweit agierenden AWD-Gruppe auf dem Spiel stehen, würde man sich freuen, wenn auch die beherrschenden Gesellschaften in der Schweiz und in Deutschland sich ihrer Verantwortung stellen und mit an den Verhandlungstisch kommen", erklärt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Vorstand des Prozessfinanzierers FORIS. An einer Einladung würde es nicht mangeln. Sollten die Gesellschafter des AWD Österreich hingegen auf die Idee kommen, in Österreich sei nichts mehr zu retten, und daher ihre Tochtergesellschaft in Wien aufgeben, so müsste sehr genau geprüft werden, inwiefern die deutschen und schweizer Gesellschafter für die Fehler ihrer österreichischen Tochter einzustehen haben", so Professor Tödtmann.

Stand der VKI Verfahren gegen AWD

Mit den nunmehr eingebrachten Sammelklagen sind folgende Verfahren des VKI gegen den AWD bei Gerichten anhängig:

  • Fünf Sammelklagen für 2500 Geschädigte mit einem Gesamtstreitwert von fast 40 Mio Euro
  • Acht Musterprozesse für 12 Geschädigte mit einem Gesamtstreitwert von 328.563,64 Euro
  • Eine Verbandsklage gegen gesetzwidrige Tatsachenbestätigungen in den Gesprächsprotokollen, die dem AWD zum Nachweis der angeblich korrekten Beratungen dienen.


"Nun sind die Gerichte am Zug, unsere Vorwürfe der systematischen Fehlberatung durch den AWD zu klären", sagt Kolba, "wir sind sehr optimistisch."

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Pressekontakte:

Verein für Konsumenteninformation

Dr. Peter Kolba
Bereichsleiter Recht im VKI
Linke Wienzeile 18
1060 Wien
Österreich

Tel.: +43 1 58877-320
Fax: +43 1 58877-75
E-Mail: pkolba@remove-this.vki.at
www.verbraucherrecht.at


FORIS AG
Prof. Dr. jur. Ulrich Tödtmann

Vorstand
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20
53113 Bonn
Deutschland

Tel. +49 228 95750-20
Fax +49 228 95750-27
E-Mail: vorstand@remove-this.foris.de
www.foris.com

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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