Mediation erfolgreich

Wien, 12.8.2013. Swiss Life Select und der Verein für Konsumenteninformation VKI haben im Rahmen einer auch vom Gericht befürworteten freiwilligen Mediation die seit Jahren unter dem Begriff „Sammelklagen" anhängigen Verfahren einvernehmlich beendet.

Die geltend gemachten Ansprüche wurden zunächst gemeinsam geprüft. Durch eine vertiefte Diskussion konnte Unterschieden in der Betrachtung der Fälle Rechnung getragen werden. Daraus folgend wurden unberechtigte Ansprüche ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wurden seitens Swiss Life Select für verschieden gelagerte Fallgruppen individuelle Lösungen erarbeitet. Dabei sind bei der Errechnung des Vergleichsbetrages neben spezifischen Anlegermerkmalen auch soziale Aspekte berücksichtigt worden.

„Die differenzierte Betrachtungsweise der Fälle hat eine Einigung ermöglicht. Mit der Beilegung des jahrelangen Rechtsstreites ist nun eine volle Konzentration auf die Bedürfnisse unserer Kunden gewährleistet", sagt Eric Samuiloff, Geschäftsführer von Swiss Life Select Österreich GmbH.

Ausgangsbasis der Einigung war ein Differenzschaden in Höhe von 23 Mio Euro, basierend auf einem Kurs von 3,103 Euro der betroffenen Immofinanz-Aktien. Die Leistung der Vergleichssumme in Höhe von 11.144.000 Euro wird aufgrund der Abtretung der Ansprüche der Anleger an den VKI vorgenommen. Nach Abzug aller mit den Verfahren verbundenen Kosten inkl. der Quote für den Prozesskostenfinanzierer FORIS gelangen rund 7 Mio Euro durch den VKI zur Verteilung an die Anleger. Die Zuweisung einzelner Zahlungen durch den VKI erfolgt sodann gemäß der Vereinbarung zwischen VKI und den Anlegern und bildet keinen Bestandteil der Vergleichsvereinbarung.

„Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil sie rasch ist und weil der VKI dadurch an die Verbraucher rund 30% bezogen auf den Differenzschaden auszahlen kann. Im Übrigen sind wir zur Ansicht gelangt, dass die heutige Swiss Life Select - Organisation mit ihrer flachen Hierarchie nicht mehr mit dem früheren AWD-Strukturvertrieb vergleichbar ist", sagt Dr. Josef Kubitschek, Geschäftsführer des VKI.

Im Lichte des Vergleiches wird der Vorwurf der systematischen Fehlberatung nicht aufrechterhalten. Sämtliche im Zuge der „Sammelklage-Verfahren" geltend gemachten Ansprüche der Anleger sind damit abschließend abgegolten.

Rückfragehinweis:

Verein für Konsumenteninformation, Wien: Dr. Petra Leupold, Tel.: +43 1 58877-320

FORIS AG, Bonn: Denise Bongardt, Tel.: +49 228 95750-34

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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