Fehler bei einer Routineoperation führten bei einem Säugling zu einer Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff. Das Kind ist seitdem schwerstgeschädigt. Im Rahmen eines kürzlich geschlossenen Vergleichs stimmte die Haftpflichtversicherung der Klinik und behandelnden Ärzte einer Zahlung in Höhe von 1,05 Millionen Euro zu.
Bonn | 6. Juli 2023 – Ein von der FORIS AG finanzierter Arzthaftungsfall wurde kürzlich mit einem Vergleich in Höhe von 1,05 Millionen Euro beendet. „Nachdem die gegnerische Versicherung zu keiner außergerichtlichen Einigung bereit war, hat die Klageerhebung offensichtlich zur Einigungsbereitschaft geführt“, sagt Christian Vaaßen von FORIS. „Wir sind froh, dass der Fall nun abgeschlossen ist und wir ein solch gutes Ergebnis erzielen konnten. Für das betroffene Kleinkind und dessen Mutter wird so zumindest der finanzielle Druck geringer“, kommentiert die auf Medizinrecht spezialisierte Anwältin Bianca Jansen, die den Kläger rechtlich vertreten hat, den Vergleich.
Der Kläger wurde deutlich zu früh geboren, entwickelte sich jedoch gut. Bei einer rund drei Monate nach der Geburt stattfindenden Routineoperation kam es dann jedoch zu einem Narkosezwischenfall, der dazu führte, dass der Säugling etwa 40 Minuten lang wiederbelebt werden musste. „Das Gehirn wurde zwischenzeitlich nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Deshalb ist das Kind heute schwerstgeschädigt. Es hat eine Entwicklungsstörung, starke Einschränkungen im motorischen Bereich und eine Mikrozephalie“, sagt Vaaßen.
„Die Operation hätte aufgrund eines vorherigen schlechten MDA-Wertes, der einen Hinweis auf systemische Effekte eines andauernden oxidativen Stresses gibt, nicht durchgeführt werden dürfen, da ein hohes Risiko für die eingetretenen Komplikationen bestand. Außerdem wurde der Junge während der Operation nicht genügend überwacht, sodass dann bei Eintritt der Komplikationen weitere Fehler gemacht wurden“, fasst Jansen den Fall zusammen.
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