Versicherer zögern Schadenregulierung immer häufiger hinaus - so können Unternehmer sich wehren Bonn, den 12. August 2010. Wenn Gewerbetreibende ihrer Assekuranz einen Schaden melden, erleben sie häufig eine böse Überraschung: Der Versicherer verweigert die Zahlung oder will den Schaden nur anteilig übernehmen. Mit dem Instrument der Prozessfinanzierung können Geschädigte auch langwierige Verfahren ohne finanzielles Risiko durchstehen.

Es war ein kleiner Rechenfehler mit großen Folgen. Für einen Kalkhersteller sollte ein Ingenieur zwei Brennöfen zur Herstellung von Kalk umbauen und nebenbei die Abgastemperatur für eine neue Filteranlage ermitteln. Der Ingenieur rechnete und kam auf 200 bis 220 Grad, was die alte Filteranlage noch packte. Tatsächlich lag die Temperatur um 100 Grad höher - und so musste bei laufenden Öfen eine neue Filteranlage installiert werden. Die Kosten: mehr als 220.000 Euro für den Umbau. Bei seiner Versicherung erlebte der Ingenieur eine Überraschung: Obwohl er sich für solche Haftungsfälle mit einer Planungshaftpflichtversicherung gewappnet sah, verweigerte die Assekuranz die Zahlung der Schadenersatzforderung. Um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, entschied sich der Ingenieur vor Gericht zu ziehen. Weil die finanzstarke Assekuranz ihn als Freiberufler leicht hätte aushungern können, war er froh, dass ein Prozessfinanzierer ihm das Prozesskostenrisiko abnahm.

Fast jeder dritte Schaden von Gewerbetreibenden wird massiv verzögert

Wie dem Ingenieurbüro ergeht es derzeit vielen Unternehmern. Kaum haben sie ihrer Versicherung einen Schaden gemeldet, spielt die Assekuranz auf Zeit. „Die Verzögerungstaktiken der Versicherer nehmen immer neue Dimensionen an", urteilt Anke Matz, Rechtsanwältin bei dem Prozessfinanzierer FORIS AG aus Bonn: „Das fängt bei verschleppten Bearbeitungszeiten an und endet damit, dass Assekuranzen immer häufiger versuchen, Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs zu verhindern. Kurz vor der Urteilsverkündigung regulieren sie die Forderung oder ziehen die Klage zurück." Edda Castelló, Sprecherin der Verbraucherzentrale in Hamburg bestätigt diesen Trend: „Im Oktober 2005 fing die Versicherungswirtschaft ein Grundsatzurteil des BGH ein, das sie teuer zu stehen kam. Seither versucht man mit allen Mitteln, weitere nachteilige BGH-Entscheidungen zu verhindern. Dann werden kurz vor der Entscheidung die gesamte Forderung und alle Kosten bezahlt. Das sind manchmal nur Kleckerbeträge im Einzelfall, aber weil diese Fälle für Zigtausend andere stehen, hofft man, davon zukommen, weil es dann keine BGH-Entscheidung gibt, auf die sich andere berufen können. Beim BGH spricht man inzwischen von ‚Nicht-Entscheidungen'".

Das Spiel auf Zeit der Versicherer beobachten auch die Makler: „Fast jeder dritte Schaden von Gewerbetreibenden wird massiv verzögert", zitierte das Unternehmermagazin impulse Anfang diesen Jahres den Verband Deutscher Versicherungsmakler in Hamburg. Noch vor kurzem seien Verzögerungen in nur jedem zehnten Fall bei Versicherungsschäden ab einer Million Euro aufwärts aufgetreten.  

Prozessfinanzierung schont die Firmenliquidität - gerade bei langwierigen Verfahren

„Gerechtigkeit fällt zwar nicht vom Himmel. Aber selbst im Falle eines Prozesses muss keiner aus Sorge vor jahrelangen Verfahren und einem bisweilen enormen Kostenrisiko klein beigeben", sagt Professor Dr. Ulrich Tödtmann, Vorstand des Bonner Prozessfinanzierers FORIS AG und Honorarprofessor an der Universität Mannheim. Ab einem gewissen Streitwert (je nach Anbieter zwischen 50.000 und 200.000 Euro) und guten Erfolgsaussichten übernehmen Prozessfinanzierer das finanzielle Risiko von Rechtsstreitigkeiten - also sämtliche Prozesskosten wie Anwaltshonorare oder Gutachten und im Falle einer Niederlage auch die Kosten der gegnerischen Partei. Im Gegenzug erhalten sie im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung, in der Regel zwischen 20 und 30 Prozent.

Für Unternehmen hat der Einstieg eines Prozessfinanzierers eine Reihe von Vorteilen. „Ähnlich wie beim Autoleasing schont das Unternehmen durch die Auslagerung des Prozessrisikos seine Liquidität", so FORIS-Anwältin Matz. Die Unternehmen müssen zudem keine Rückstellungen wegen Prozesskosten in ihrer Bilanz vornehmen. Bilanztechnisch muss lediglich die Forderung um den voraussichtlichen Erlösanteil des Prozessfinanzierers reduziert werden.

Waffengleichheit herstellen - Versicherer wissen, dass Prozessfinanzierer auf Sieg spielen

Außerdem biete der Einstieg gerade eines assekuranzunabhängigen Prozessfinanzierers wie der FORIS AG auch einen psychologischen Vorteil für den Kläger, so Matz. „Weil Versicherer wissen, dass der Versicherungsnehmer mit dem Prozessfinanzierer einen finanzstarken Partner an der Seite hat und Prozessfinanzierer nur in aussichtsreiche Fälle einsteigen, lassen sie sich eher auf einen für den Unternehmer günstigen Vergleich ein."

Über FORIS:

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und gehört heute in ihren drei Kerngeschäftsfeldern Prozessfinanzierung, Vorratsgesellschaften und Limited-Gründungen jeweils zu den führenden Anbietern auf dem Markt. Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung schließt das Unternehmen seit 1998 eine Lücke im Rechtssystem. Erstmals gab es einen Finanzdienstleister mit juristischem Hintergrund, der Kläger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche finanziell unterstützte. 1999 ging die FORIS AG an die Börse und ist auch heute noch der größte konzernunabhängige Prozessfinanzierer in Deutschland.

Pressekontakt:

Anke Matz
FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20
53113 Bonn

Tel.  0228 95750-50
Fax. 0228 95750-87
E-Mail: anke.matz@remove-this.foris.de

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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