Rechtsstreit ohne Risiko – dafür mit den besten Anwälten
Die Prozessfinanzierung der FORIS bietet Ihnen die Möglichkeit die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits an die FORIS weiterzureichen. Die FORIS als finanzkräftiger Partner an Ihrer Seite übernimmt in diesem Fall nicht nur die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten und Sachverständige. Im Falle einer Niederlage vor Gericht übernehmen wir als Prozessfinanzierer zusätzlich auch noch die Kosten für die Anwälte der Gegenseite. Wir sind Ihre Unterstützung beim Optimieren Ihres Risikomanagements.
"Eigentlich müssten wir jedem Mandanten empfehlen, die Prozessfinanzierung zu erwägen"
(Senior Litigation Partner einer internationalen Großkanzlei).
Fragen kostet nichts
Sprechen Sie uns an: Wir sind für sie da, egal ob telefonisch oder per Mail. Gemeinsam mit Ihnen klären unsere Spezialisten unkompliziert und kostenlos alle Ihre Fragen. Wir finden mit Ihnen individuelle Lösungen. Im In- und Ausland. In jeder Phase der Rechtsdurchsetzung, von der Vorprüfung bis zur Urteilsvollstreckung. Sichern Sie Ihr Kostenrisiko jetzt absichern.
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- Prinzip
- Kostenfreistellung
- Win-Win
- Voraussetzungen
Prinzip
Das einfache Prinzip der Prozesskostenfinanzierung
FORIS finanziert Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren und erhält im Gegenzug eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Als Prozessfinanzierer zahlen wir Ihre Anwälte, die Gerichtskosten und Sachverständige - und im Falle des Unterliegens auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Sie führen den Rechtsstreit oder die Vergleichsverhandlungen mit der Sicherheit, dass die Prozesskosten Sie nicht belasten. So optimieren Sie Ihr Risikomanagement und lagern Ihre Kostenrisiken auf FORIS aus.
Kostenfreistellung
Ihre Rechnung zahlt FORIS
Sie brauchen nichts zu verauslagen. Wir übernehmen den Gerichtskostenvorschuss für Sie, ebenso die laufenden Anwaltsrechnungen. Als Unternehmen brauchen Sie zudem keine Rückstellungen für Prozesskosten zu bilden. Dank der Prozessfinanzierung von FORIS entsteht Ihnen selbst dann kein weiterer Kostenschaden, sollte der Prozess verloren gehen.
Win-Win
Wir gewinnen nur gemeinsam mit Ihnen
Sie erhalten den Löwenanteil des Prozesserfolges und geben uns einen vorher vereinbarten Anteil am Gewinn ab. Die Höhe unserer Erlösbeteiligung wird individuell verhandelt. Sie richtet sich nach objektiven Kriterien wie der geschätzten Prozessdauer, den Erfolgsaussichten des Prozesses und wirtschaftlichen Erwägungen.
Voraussetzungen
Jeder Fall hat Potential
Besonders aussichtsreich ist eine Finanzierung, wenn:
- der Streitwert mindestens €100.000 beträgt (Ausland höherer Mindeststreitwert)
- Ihr Anwalt die Erfolgsaussichten auf besser als 50:50 bewertet
- die Gegenseite über eine solide Bonität verfügt.
Die Vorteile der Prozessfinanzierung
Seit der ersten erfolgreichen Finanzierung sind wir, die FORIS, stets darauf bedacht unsere Leistungen individuell an die Anforderungen unserer Kunden anzupassen. Denn es ist immer ein gutes Gefühl, sich auf einen starken Partner verlassen zu können. Lesen Sie, wie Sie von der Prozesskostenfinanzierung der FORIS profitieren können:
Ihre Vorteile als Unternehmer
- Ein Rechtsstreit kostet schnell weit mehr als erwartet - oftmals ein Mehrfaches des ursprünglichen Kostenrahmens. Viele Kosten sind zu Beginn noch unbekannt. Sie sparen sich diese erwarteteten und unerwarteten Kosten und profitieren von mehr Liquidität für Ihr Kerngeschäft.
- Sie brauchen keine Rückstellungen für die Prozesskosten zu bilden und belasten Ihre Bilanz nicht mit vermeidbaren Posten.
- Sie erhalten ein maßgeschneidertes Finanzierungsmodell, das sich individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt. Wenn der Prozess länger dauert oder Ihr Anwalt teurer wird, trägt FORIS auch diese Kostenrisiken.
- In vielen Fällen erhöht die FORIS-Prozessfinanzierung die Vergleichsbereitschaft der Gegenseite. Wir kennen viele Gegner, die kurz nach Klageerhebung eine einvernehmliche Lösung vorschlugen. Manchmal lässt sich so sogar die Klage ingesamt vermeiden.
- Auf Wunsch prüfen wir mit Ihnen eine Monetarisierung, mit der Sie eine Vorauszahlung auf den erwarteten Erlös erhalten (Cash Advance).
Ihre Vorteile als Privatperson
- Hohe Anwalts- und Prozesskosten können zur Existenzbedrohung werden. Mit der Prozessfinanzierung der FORIS erhalten Sie die gleiche Betreuung wie Unternehmen mit dem gleichen guten Gefühl, dass die Prozesskosten abgesichert sind.
- Nicht nur Großkonzerne, Banken und Versicherungen, betreut durch ihre eigenen Rechtsabteilungen und von den besten Anwälten, wetten oftmals darauf, dass Sie es auf einen teuren Streit nicht ankommen lassen. Wir beseitigen dieses Ungleichgewicht. Sie werden auf Augenhöhe mit Ihrem Gegner kämpfen - auf unsere Kosten.
- Sie kommen nicht als Bittsteller zu uns, sondern als Partner.
Ihre Vorteile als Anwalt
- Dank des Modells der Prozessfinanzierung führen Sie manchen Prozess, den Ihr Mandant sonst wegen des Kostenrisikos nicht beauftragt hätte. Ihr Mandant muss nicht klein beigeben, sondern kann Ihr gesamtes Repertoire der Konfliktlösung nutzen.
- Sie behalten die Kontrolle über die Verfahrensführung. FORIS ist zweite Meinung und Sparringspartner, ohne in die anwaltliche Strategie einzugreifen.
- Das Anwaltshonorar kommt sicher und zügig. Sie brauchen mit Ihrem Mandanten nicht um Ihre Rechnung zu streiten.
- Anwaltshonorare lassen sich mit FORIS flexibel anpassen. Neben der gesetzlichen Vergütung kommt oftmals eine Sondervergütung in Betracht, als sog. FORIS-Gebühr, Stundenhonorar oder alternative Vergütungsvereinbarung.
Vorteile mit FORIS
- Transparenz. FORIS ist seit 1999 an der Frankfurter Börse zugelassen und unterliegt strengen Berichtspflichten. Auf diese Weise sichern wir ein Höchstmaß an Transparenz.
- Unabhängigkeit. FORIS gehört keinem Finanzinvestor oder Versicherungskonzern. Alle unternehmerischen Entscheidungen treffen wir an unserem Geschäftssitz in Bonn. Wir wollen langfristig und gemeinsam mit unseren Kunden erfolgreich sein.
- Stärke und Bodenständigkeit. FORIS ist vorrangig durch Eigenkapital finanziert. Damit sind wir auch auf Unvorhergesehenes gut vorbereitet. Für unsere Kunden bedeutet das einen "langen Atem" bei der Rechtsverfolgung. Für uns heißt Stärke auch Bodenständigkeit. Wir arbeiten mit unseren Kunden auf Augenhöhe und als Team.
- Innovation. FORIS gilt als Pionier unter den Prozessfinanzierern. Weltweit schaut kaum ein anderer Prozessfinanzierer auf eine längere Historie zurück. Auch heute bringen wir neue Ideen in unsere Produkte ein, wie den "Dritten Weg" oder die "Shared-Risk-Finanzierung".
- Internationalität. In Deutschland finanzieren wir etwa 70 Prozent unserer Prozesse. Auch in Österreich gehört FORIS zu den aktivsten Prozessfinanzierern. FORIS finanziert zunehmend Verfahren in Europa und weltweit. Unser größtes Verfahren wird in Frankreich geführt. Wir finanzieren internationale Schiedsverfahren in den USA und betreuen Kunden und Kooperationspartner in Asien, Südamerika und Australien.
Rechtsgebiete
Die FORIS Prozessfinanzierung greift in den meisten Rechtsgebieten. Von Arzthaftung über Kartellrecht bis hin zur Zwangsvollstreckung - es gibt kaum Streitigkeiten, bei denen Sie nicht von der kostenfreien Finanzierungsprüfung durch die FORIS Prozessfinanzierung profitieren können. Gerne können Sie kostenlos & unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen und wir prüfen, ob wir Sie mit einer Prozesskostenfinanzierung unterstützen können.
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Ablauf der Prozessfinanzierung
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.
Vorprüfung
Vorprüfung
Wir prüfen in einem ersten kostenlosen Schritt die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche. Ideal ist, wenn Sie uns früh möglichst umfassende Informationen zuleiten. Sollten Sie zu Beginn noch nicht alle Unterlagen zusammen haben, macht das nichts. Die offenen Punkte klären wir in der Vorprüfung. Diese ist kostenlos. Die Vorprüfung einer Prozesskostenfinanzierung ist völlig kostenlos.
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Detailprüfung
Detailprüfung
Wenn nach der Vorprüfung für uns absehbar ist, dass Ihre Ansprüche mit überwiegender Erfolgswahrscheinlichkeit durchsetzbar sind, klären wir sämtliche aus unserer Sicht relevanten Punkte. Dies können rechtliche oder wirtschaftliche Aspekte sein, ebenso wie strategische und praktische Fragen. In dieser Phase sehen wir uns alle, ggf. zuvor noch nicht verfügbaren Unterlagen durch, holen ergänzende Sachverständigengutachten ein und stimmen uns mit Ihnen oder Ihrem Anwalt ab.
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Finanzierungsvertrag
Finanzierungsvertrag
Nach der positiven Detailprüfung verhandeln wir gemeinsam einen Prozessfinanzierungsvertrag. In diesem Vertrag vereinbaren wir nicht nur die finanziellen Konditionen, sondern auch, auf welche Strategie wir uns gemeinsam einlassen und wie wir mit unerwarteten Entwicklungen umgehen wollen (z.B. Widerklagen, Beteiligung weiterer Streitparteien). Sobald diese Punkte geklärt sind, kann es losgehen.
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