Kosten für die rechtliche Beratung sind ein wichtiger Aspekt bei der Wahl eines Anwalts. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Gebühren für ein Erstgespräch und die laufende Betreuung. Wir beleuchten gesetzliche Regelungen, typische Kostenrahmen und geben Tipps, wie Sie die passende Rechtsberatung finden, ohne ihr Budget zu überschreiten.
Die Kosten für eine Erstberatung bei einem Anwalt erfragen Sie am besten telefonisch bei der von Ihnen präferierten Kanzlei. Maximal darf für eine Erstberatung einer Privatperson ein Betrag von 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer abgerechnet werden.
Welche Kosten je Stunde anfallen, müssen Sie mit Ihrem Anwalt individuell vereinbaren. Ein durchschnittlicher Stundensatz liegt bei ca. 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Gleichwohl gibt es hier individuell erhebliche Unterschiede je nach Region, Rechtsgebiet, Erfahrung sowie Qualifikation (bspw. Fachanwaltschaft).
Eine Abrechnung nach Stunden kommt nur nach entsprechender Vereinbarung mit Ihrem Anwalt in Frage. Im Gerichtsverfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren, die sich aus dem Streitwert ergeben, nicht unterschritten werden.
Wenn kein Stundensatz oder eine andere Art der Vergütung vereinbart ist, findet eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG statt. Diese richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Eine Berechnung erfolgt hierbei nicht nach einer Formel, sondern den entsprechenden Gebührentatbeständen und zugeordneten Werten des RVG. So fällt bspw. für das Führen eines gerichtlichen Verfahrens eine 1,3-Gebühr an. Sollte der Rechtsanwalt im Verfahren einen Gerichtstermin wahrnehmen müssen, fällt zusätzlich eine 1,2-Gebühr an.
In dieser Anwaltskostentabelle finden Sie die Höhe der Anwaltskosten bei einer 1,0-Gebühr (zuzüglich Mehrwertsteuer) für verschiedene Streitwerte.
Für eine Berechnung der gesamten Anwalts- und Gerichtskosten bei einem beliebigen Streitwert Ihrer Wahl nutzen Sie gerne auch unseren kostenlosen Prozesskostenrechner.
*Ab einem Streitwert von 30 Mio. EUR erhöhen sich die gesetzlichen Gebühren nicht mehr.
Die aktuelle Anwaltskostentabelle können sie als Dokument (PDF) oder Bild (JPG) herunterladen.
Wenn der Fall unter die Deckung der Rechtsschutzversicherung fällt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung üblicherweise die gesamten nach RVG anfallenden Kosten. Dies ist jedoch von Ihrer genauen Police abhängt. Fragen Sie hierzu Ihren Rechtsschutzversicherer. Im Zweifel kann Ihnen auch Ihr Anwalt bei der Klärung mit der Rechtsschutzversicherung helfen.
Zunächst zahlen Sie Ihre Anwaltskosten selber. Kommt es zu einem Prozess und einem dortigen Urteil zu Ihren Gunsten, werden die sich nach dem RVG ergebenden Kosten von der Gegenseite erstattet. Verlieren Sie den Prozess müssen Sie die Kosten des Anwalts der Gegenseite ebenso tragen.
Wer diese Risiken nicht eingehen möchte, sollte, sofern der Streitwert des Verfahrens über 100.000 EUR liegt, über eine Prozessfinanzierung durch die FORIS AG nachdenken. Hierbei werden alle Kosten, im Unterliegensfalle auch die Kosten der Gegenseite, von der FORIS AG übernommen. Sollte das Verfahren gewonnen werden, wird die FORIS AG hierfür an einem Erlös beteiligt.