Verursachen Ärzte durch unsachgemäße Behandlung Gesundheitsschäden, haben Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Doch oft kommt zu den massiven gesundheitlichen Problemen das Gefühl von Hilflosigkeit. Medizinische Diagnosen und Behandlungen sind für Laien schwer zu verstehen und zu beurteilen.
"Wer Ärzte für ihre Fehler gerichtlich zur Verantwortung ziehen will, benötigt deshalb die Mittel nicht nur für einen guten Anwalt, sondern auch, um medizinische Gutachten erstellen zu lassen" sagt Dr. Anke Warlich.
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Bei Behandlungsfehlern haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
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FORIS finanziert Prozesse im Arzthaftungsrecht, z. B. wegen Behandlungsfehlern oder Geburtssschäden, ab einem Streitwert von 100.000 EUR.
Die Finanzierungsprüfung ist in jedem Fall kostenfrei und für Sie unverbindlich.
Sie oder Ihr Anwalt senden uns die vorliegenden Gutachten und relevanten Informationen zum Fall. Wir setzen uns nach Prüfung mit Ihnen bzw. Ihrem Anwalt in Verbindung.
Falls Sie Fragen haben oder noch keine Gutachten vorliegen, rufen Sie uns gern unter +49 228 95750-50 an, um die Eckdaten und die Möglichkeiten zur Unterstützung durch die FORIS AG zu eruieren. Falls gewünscht, können wir Ihnen zudem auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Anwaltskanzleien empfehlen.
Übernehmen wir die Finanzierung Ihres Verfahrens, schließen wir gemeinsam einen Vertrag und arbeiten mit Ihnen und Ihrem Anwalt zusammen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Um Ihre Rechte bestmöglich zu verfolgen, bietet FORIS sowohl die Übernahme der Kostenrisiken bei außergerichtlichen Vergleichsgesprächen und Einholung von Gutachten als auch die Finanzierung von Gerichtsprozessen an.
Gewinnen Sie, erhalten wir einen vorab vereinbarten Anteil am Erlös. Ihnen bleibt der Löwenanteil und in jedem Fall das gute Gefühl, kein Risiko einzugehen. Denn geht der Prozess verloren, tragen wir allein die Kosten.
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Wir von FORIS haben die Prozessfinanzierung vor über 20 Jahren in Deutschland eingeführt und sind einer der Marktführer in Europa.
Mittlerweile hat unser Team aus erfahrenen und spezialisierten Juristen mehr als 13.500 Fälle mit einem Streitwertvolumen von über 30 Milliarden EUR geprüft.
Als einer der größten unabhängigen Anbieter im Markt haben wir einen weiteren Vorteil: Wir treffen unsere Entscheidungen frei und allein nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien.
In diesen Fällen konnte FORIS geschädigten Patienten bereits mit einer Finanzierung und Verfahrensbegleitung zum Erfolg verhelfen. Es sind Beispiele von konkreten Verfahren aus über 20 Jahren Prozessfinanzierung im Bereich Arzthaftungsrecht.
Einige Ihrer Fragen können wir vielleicht schon direkt an dieser Stelle beantworten. Scheuen Sie sich jedoch auch nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.
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FORIS finanziert Prozesse im Arzthaftungsrecht, z. B. wegen:
Wir finanzieren Gerichtsprozesse ab einem Streitwert von 100.000 EUR. Auch vorgerichtlich ist eine Finanzierung möglich.
Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten, etc. tragen wir. Zusätzlich zahlen wir Ihrem Anwalt eine 1,0 FORIS-Gebühr, wenn Sie dies mit Ihrem Anwalt vereinbaren. Und wenn der Fall verloren geht, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Im Erfolgsfall – und ausschließlich dann – erhält FORIS eine zuvor vereinbarte finanzielle Beteiligung am Erlös. Die Höhe der Beteiligung hängt unter anderem davon ab, welches Risiko wir eingehen und welche Kosten übernommen werden sollen und wird mit Ihnen individuell vereinbart.