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Dr. Anke Warlich, LL.M. Eur.
Dr. Anke Warlich, LL.M. Eur. Senior Legal Counsel, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Mit der FORIS Prozessfinanzierung für Medizinrecht fordern Sie Ihr Recht ein - ohne Kostenrisiko

Verursachen Ärzte durch unsachgemäße Behandlung Gesundheitsschäden, haben Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Doch oft kommt zu den massiven gesundheitlichen Problemen das Gefühl von Hilflosigkeit. Medizinische Diagnosen und Behandlungen sind für Laien schwer zu verstehen und zu beurteilen.

Ärztefehler? Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen

"Wer Ärzte für ihre Fehler gerichtlich zur Verantwortung ziehen will, benötigt deshalb die Mittel nicht nur für einen guten Anwalt, sondern auch, um medizinische Gutachten erstellen zu lassen" sagt Dr. Anke Warlich.

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Dr. Anke Warlich - Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Dr. Anke Warlich, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Bei Behandlungsfehlern haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

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So funktioniert die Prozessfinanzierung für Arzthaftungsrecht

1 Kostenfreie Finanzierungsprüfung
2 Durchsetzung Ihrer Ansprüche
3 Risikolos zum Ziel
Kostenfreie Finanzierungsprüfung
Kostenfreie Finanzierungsprüfung

Kostenfreie Finanzierungsprüfung

FORIS finanziert Prozesse im Arzthaftungsrecht, z. B. wegen Behandlungsfehlern oder Geburtssschäden, ab einem Streitwert von 100.000 EUR.

Die Finanzierungsprüfung ist in jedem Fall kostenfrei und für Sie unverbindlich.

Sie oder Ihr Anwalt senden uns die vorliegenden Gutachten und relevanten Informationen zum Fall. Wir setzen uns nach Prüfung mit Ihnen bzw. Ihrem Anwalt in Verbindung.

Falls Sie Fragen haben oder noch keine Gutachten vorliegen, rufen Sie uns gern unter +49 228 95750-50 an, um die Eckdaten und die Möglichkeiten zur Unterstützung durch die FORIS AG zu eruieren. Falls gewünscht, können wir Ihnen zudem auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Anwaltskanzleien empfehlen.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Übernehmen wir die Finanzierung Ihres Verfahrens, schließen wir gemeinsam einen Vertrag und arbeiten mit Ihnen und Ihrem Anwalt zusammen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Um Ihre Rechte bestmöglich zu verfolgen, bietet FORIS sowohl die Übernahme der Kostenrisiken bei außergerichtlichen Vergleichsgesprächen und Einholung von Gutachten als auch die Finanzierung von Gerichtsprozessen an.

Risikolos zum Ziel
Risikolos zum Ziel

Risikolos zum Ziel

Gewinnen Sie, erhalten wir einen vorab vereinbarten Anteil am Erlös. Ihnen bleibt der Löwenanteil und in jedem Fall das gute Gefühl, kein Risiko einzugehen. Denn geht der Prozess verloren, tragen wir allein die Kosten.

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FORIS steht an Ihrer Seite

Wir von FORIS haben die Prozessfinanzierung vor über 20 Jahren in Deutschland eingeführt und sind einer der Marktführer in Europa.

Mittlerweile hat unser Team aus erfahrenen und spezialisierten Juristen mehr als 13.500 Fälle mit einem Streitwertvolumen von über 30 Milliarden EUR geprüft.

Als einer der größten unabhängigen Anbieter im Markt haben wir einen weiteren Vorteil: Wir treffen unsere Entscheidungen frei und allein nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien.

Verfahren aus über 25 Jahren Prozessfinanzierung im Bereich Medizinrecht & Arzthaftungsrecht

In diesen Fällen konnte FORIS geschädigten Patienten bereits mit einer Finanzierung und Verfahrensbegleitung zum Erfolg verhelfen. Es sind Beispiele von konkreten Verfahren aus über 20 Jahren Prozessfinanzierung im Bereich Arzthaftungsrecht.

  • Aufklärungsmangel
  • Behandlungsfehler
  • Befunderhebungsfehler
Aufklärungsmangel

Wegen eines Aufklärungsmangels konnte eine geschädigte Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 EUR erstreiten - FORIS finanzierte die Kosten des Rechtsstreits. Seit der Bandscheibenoperation ist die Geschädigte querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen und leidet unter einer Blasen-/Darmentleerungsstörung. Das Gericht verurteilte die behandelnden Ärzte und das Krankenhaus zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz, da die Klägerin nicht über die besondere Gefährlichkeit des bei ihr durchzuführenden Eingriffs aufgeklärt wurde.

Behandlungsfehler

Wegen eines Behandlungsfehlers bei einem 17-jährigen Schüler finanzierte FORIS eine Schadensersatzklage gegen das behandelnde Krankenhaus in den USA. Der Schüler hatte während eines Schüleraustauschs einen Wasserskiunfall und wurde anschließend in einem amerikanischen Krankenhaus behandelt. Infolge der fehlerhaften Behandlung leidet er seither dauerhaft unter einer erheblichen Funktionseinschränkung des linken Beines. Das Verfahren konnte erfolgreich mit einem Vergleich über 5 Mio. USD abgeschlossen werden.

Befunderhebungsfehler

Durch zwei Instanzen haben wir ein Verfahren wegen eines Befunderhebungsfehlers finanziert. Der behandelnde Arzt erkannte bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung seiner Patientin nicht, dass die von ihm durchgeführte Lymphknotenbiopsie fehlgeschlagen war. Hierdurch wurde ein Mamma-Karzinom zu spät erkannt und konnte nicht mehr fachgerecht behandelt werden. Das Landgericht sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 50.000 EUR zu. Auch das Oberlandesgericht gab der Klägerin Recht und bestätigte das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang.

Häufige Fragen

Einige Ihrer Fragen können wir vielleicht schon direkt an dieser Stelle beantworten. Scheuen Sie sich jedoch auch nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.

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Wann sollten Sie mit uns sprechen?

FORIS finanziert Prozesse im Arzthaftungsrecht, z. B. wegen:

  • Aufklärungsmangel
  • Behandlungsfehler
  • Befunderhebungsfehler
  • Diagnoseirrtum
  • Dokumentationsmangel
  • Geburtsschäden
  • Therapiefehler
  • Organisationsverschulden

Was finanziert FORIS?

Wir finanzieren Gerichtsprozesse ab einem Streitwert von 100.000 EUR. Auch vorgerichtlich ist eine Finanzierung möglich.

Welche Kosten übernehmen wir für Sie?

Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, etc. tragen wir. Zusätzlich zahlen wir Ihrem Anwalt eine 1,0 FORIS-Gebühr, wenn Sie dies mit Ihrem Anwalt vereinbaren. Und wenn der Fall verloren geht, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.

Welcher Betrag verbleibt für Sie nach Abschluss?

Im Erfolgsfall – und ausschließlich dann – erhält FORIS eine zuvor vereinbarte finanzielle Beteiligung am Erlös. Die Höhe der Beteiligung hängt unter anderem davon ab, welches Risiko wir eingehen und welche Kosten übernommen werden sollen und wird mit Ihnen individuell vereinbart.

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