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Dr. Anke Warlich, LL.M. Eur. Senior Legal Counsel, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Streit ums Erbe? Mit der FORIS Prozessfinanzierung für Erbrecht fordern Sie Ihr Recht ein - ohne Kostenrisiko

Pflichtteil, Erbfolge oder Schenkungen zu Lebzeiten sind nur einige Punkte, um die Streit beim Erbfall entbrennen kann. Doch im Streitfall ist der Gang vor Gericht risikoreich und kostenintensiv. Wie hoch sind die Prozesskosten? Und was passiert, wenn die Gegenseite gewinnt?

Mit der FORIS Prozessfinanzierung für Erbrecht halten wir Sie von diesen Kostenrisiken frei und unterstützen Sie in jedem Verfahrensstadium, um Ihre Ansprüche schnell und effektiv durchzusetzen.

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Dr. Anke Warlich - Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Dr. Anke Warlich, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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So funktioniert die Prozessfinanzierung bei Erbrechtsfällen

1 Kostenfreie Finanzierungsprüfung
2 Durchsetzung Ihrer Ansprüche
3 Risikolos zum Ziel
Kostenfreie Finanzierungsprüfung
Kostenfreie Finanzierungsprüfung

Kostenfreie Finanzierungsprüfung

FORIS finanziert Prozesse im Erbrecht, z. B. wegen Pflichtteilsansprüchen, Testamentsauslegungen oder Erbscheinsverfahren ab einem Streitwert von 100.000 EUR.

Die Finanzierungsprüfung ist in jedem Fall kostenfrei und für Sie unverbindlich.

Sie oder Ihr Anwalt senden uns die relevanten Informationen zum Fall. Wir setzen uns nach Prüfung mit Ihnen bzw. Ihrem Anwalt in Verbindung.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern unter +49 228 95750-50 an, um die Eckdaten und die Möglichkeiten zur Unterstützung durch FORIS zu eruieren. Falls gewünscht, können wir Ihnen zudem auf Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzleien empfehlen.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Übernehmen wir die Finanzierung Ihres Verfahrens, schließen wir gemeinsam einen Vertrag und arbeiten mit Ihnen und Ihrem Anwalt zusammen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Um Ihre Rechte bestmöglich zu verfolgen, bietet FORIS sowohl die Übernahme der Kostenrisiken bei außergerichtlichen Vergleichsgesprächen als auch die Finanzierung von Gerichtsprozessen an.

Risikolos zum Ziel
Risikolos zum Ziel

Risikolos zum Ziel

Gewinnen Sie, erhalten wir einen vorab vereinbarten Anteil am Erlös. Ihnen bleibt der Löwenanteil und in jedem Fall das gute Gefühl, kein Risiko einzugehen. Denn geht der Prozess verloren, tragen wir allein die Kosten.

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FORIS - Ihr starker Partner bei Erbstreitigkeiten

Wir von FORIS haben die Prozessfinanzierung vor über 20 Jahren in Deutschland eingeführt und sind einer der Marktführer in Europa.

Mittlerweile hat unser Team aus erfahrenen und spezialisierten Juristen mehr als 13.500 Fälle mit einem Streitwertvolumen von über 30 Milliarden EUR geprüft.

Als einer der größten unabhängigen Anbieter im Markt haben wir einen weiteren Vorteil: Wir treffen unsere Entscheidungen frei und allein nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien.

Verfahren aus über 25 Jahren Prozessfinanzierung im Bereich Erbrecht

In diesen Fällen konnte FORIS Mandanten bereits mit einer Finanzierung und Verfahrensbegleitung zum Erfolg verhelfen. Es sind Beispiele von konkreten Verfahren aus über 25 Jahren Prozessfinanzierung im Bereich Erbrecht.

  • Streit um die Erbfolge
  • Pflichtteil
  • Vermächtnis
Streit um die Erbfolge

Im Streit um das Erbe führen wir Verfahren, in denen die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage steht, die Testamentsauslegung über die Erbenstellung entscheidet oder sonstige Streitigkeiten, die mit dem Erbe zusammenhängen. In einem aktuellen Verfahren in Österreich finanzieren wir beispielsweise die Klage auf Herausgabe einer Immobilie gegen die unrechtmäßigen Erben. 

Pflichtteil

In zahlreichen Verfahren finanzieren wir Klagen auf Auskunft über den Nachlass und Zahlung des Pflichtteils. Pflichtteilsprozesse sind oft langwierig und kostspielig aufgrund der Gutachten zur Bewertung der Nachlassgegenstände. Die Streitwerte reichen hierbei von 150.000 EUR bis in Millionenhöhe. Einzelne Verfahren müssen hierbei sogar bis zum Bundesgerichtshof geführt werden, in anderen Fällen gelingt aber bereits eine außergerichtliche Einigung. Wir unterstützen unsere Kunden in jedem Verfahrensstadium, um das Beste für sie herauszuholen.

Vermächtnis

Auch Vermächtnisse sind häufig Gegenstand erbrechtlicher Streitigkeiten. Im Streit um die Frage nach der Auslegung eines Vermächtnisses konnten wir für einen Vermächtnisnehmer kürzlich bereits eine außergerichtliche Einigung erzielen. Ohne langwieriges Gerichtsverfahren einigten sich Erbe und Vermächtnisnehmer auf eine erhebliche, sechsstellige Zahlung. Auch wenn der wirtschaftliche Erfolg im Vordergrund steht, so kam hier zu dem Erfolg noch hinzu, dass durch die rasche Einigung auch der Familienfrieden gewahrt werden konnte.

Häufige Fragen

Einige Ihrer Fragen können wir vielleicht schon direkt an dieser Stelle beantworten. Scheuen Sie sich jedoch auch nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.

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Wann sollten Sie mit uns sprechen?

In diesen Fällen sind wir der richtige Ansprechpartner:

  • Pflichtteilsansprüche
  • Vermächtnisansprüche
  • Herausgabeansprüche
  • Feststellungsklagen betreffend Allein- oder Miterbenstellung
  • Erbscheinsverfahren
  • Testamentsanfechtung

 Sprechen Sie uns auch bei anderen erbrechtlichen Streitigkeiten an. Wir finden eine Lösung.

Was finanziert FORIS?

FORIS finanziert Gerichtsprozesse und Erbscheinsverfahren sowohl im In- als auch im Ausland ab einem Streitwert von 100.000 EUR. Auch vorgerichtlich ist eine Finanzierung möglich.

Welche Kosten übernehmen wir für Sie?

Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, etc. tragen wir. Zusätzlich zahlen wir Ihrem Anwalt eine 1,0 FORIS-Gebühr, wenn Sie dies mit Ihrem Anwalt vereinbaren. Und wenn der Fall verloren geht, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.

Welcher Betrag verbleibt für Sie nach Abschluss?

Sie erhalten den Löwenanteil des Prozesserfolges. Im Erfolgsfall – und ausschließlich dann – erhält FORIS eine zuvor vereinbarte finanzielle Beteiligung am Erlös. Die Höhe der Beteiligung hängt unter anderem davon ab, welches Risiko wir eingehen und welche Kosten übernommen werden sollen und wird mit Ihnen individuell vereinbart.

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