Pflichtteil, Erbfolge oder Schenkungen zu Lebzeiten sind nur einige Punkte, um die Streit beim Erbfall entbrennen kann. Doch im Streitfall ist der Gang vor Gericht risikoreich und kostenintensiv. Wie hoch sind die Prozesskosten? Und was passiert, wenn die Gegenseite gewinnt?
Mit der FORIS Prozessfinanzierung für Erbrecht halten wir Sie von diesen Kostenrisiken frei und unterstützen Sie in jedem Verfahrensstadium, um Ihre Ansprüche schnell und effektiv durchzusetzen.
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FORIS finanziert Prozesse im Erbrecht, z. B. wegen Pflichtteilsansprüchen, Testamentsauslegungen oder Erbscheinsverfahren ab einem Streitwert von 100.000 EUR.
Die Finanzierungsprüfung ist in jedem Fall kostenfrei und für Sie unverbindlich.
Sie oder Ihr Anwalt senden uns die relevanten Informationen zum Fall. Wir setzen uns nach Prüfung mit Ihnen bzw. Ihrem Anwalt in Verbindung.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern unter +49 228 95750-50 an, um die Eckdaten und die Möglichkeiten zur Unterstützung durch FORIS zu eruieren. Falls gewünscht, können wir Ihnen zudem auf Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzleien empfehlen.
Übernehmen wir die Finanzierung Ihres Verfahrens, schließen wir gemeinsam einen Vertrag und arbeiten mit Ihnen und Ihrem Anwalt zusammen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Um Ihre Rechte bestmöglich zu verfolgen, bietet FORIS sowohl die Übernahme der Kostenrisiken bei außergerichtlichen Vergleichsgesprächen als auch die Finanzierung von Gerichtsprozessen an.
Gewinnen Sie, erhalten wir einen vorab vereinbarten Anteil am Erlös. Ihnen bleibt der Löwenanteil und in jedem Fall das gute Gefühl, kein Risiko einzugehen. Denn geht der Prozess verloren, tragen wir allein die Kosten.
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Wir von FORIS haben die Prozessfinanzierung vor über 20 Jahren in Deutschland eingeführt und sind einer der Marktführer in Europa.
Mittlerweile hat unser Team aus erfahrenen und spezialisierten Juristen mehr als 13.500 Fälle mit einem Streitwertvolumen von über 30 Milliarden EUR geprüft.
Als einer der größten unabhängigen Anbieter im Markt haben wir einen weiteren Vorteil: Wir treffen unsere Entscheidungen frei und allein nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien.
In diesen Fällen konnte FORIS Mandanten bereits mit einer Finanzierung und Verfahrensbegleitung zum Erfolg verhelfen. Es sind Beispiele von konkreten Verfahren aus über 25 Jahren Prozessfinanzierung im Bereich Erbrecht.
Einige Ihrer Fragen können wir vielleicht schon direkt an dieser Stelle beantworten. Scheuen Sie sich jedoch auch nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.
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In diesen Fällen sind wir der richtige Ansprechpartner:
Sprechen Sie uns auch bei anderen erbrechtlichen Streitigkeiten an. Wir finden eine Lösung.
FORIS finanziert Gerichtsprozesse und Erbscheinsverfahren sowohl im In- als auch im Ausland ab einem Streitwert von 100.000 EUR. Auch vorgerichtlich ist eine Finanzierung möglich.
Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, etc. tragen wir. Zusätzlich zahlen wir Ihrem Anwalt eine 1,0 FORIS-Gebühr, wenn Sie dies mit Ihrem Anwalt vereinbaren. Und wenn der Fall verloren geht, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Sie erhalten den Löwenanteil des Prozesserfolges. Im Erfolgsfall – und ausschließlich dann – erhält FORIS eine zuvor vereinbarte finanzielle Beteiligung am Erlös. Die Höhe der Beteiligung hängt unter anderem davon ab, welches Risiko wir eingehen und welche Kosten übernommen werden sollen und wird mit Ihnen individuell vereinbart.