Für die Durchführung eines Zivilprozesses erhebt das Gericht Gebühren. Die Gerichtskosten sind die Gebühren, die für die Inanspruchnahme eines Gerichts fällig werden. Nach Einreichung einer Klage bei Gericht, fordert das Gericht den Kläger auf, einen sogenannten Gerichtskostenvorschuss zu leisten. Ohne diesen Vorschuss, wird die Klage gar nicht an den Beklagten zugestellt. Die Gerichtskosten müssen daher zunächst vom Kläger bezahlt werden. Für den Fall des späteren Obsiegens bekommt der Kläger diese von der unterliegenden Partei erstattet.
Außer den Gerichtskosten entstehen in einem Verfahren außerdem Kosten für die eigenen sowie die gegnerischen Anwälte. Nachdem diese von jeder Partei zunächst selbst getragen werden, muss die unterliegende Partei die Kosten nach Abschluss des Verfahrens erstatten.
Die Gerichtskosten sind abhängig vom Streitwert eines Verfahrens. Dessen Höhe bestimmt sich nach dem geltend gemachten Anspruch des Klägers. Einem jeweiligen Streitwert ist eine sogenannte 1,0-Gebühr zugeordnet. Für ein Verfahren in erster Instanz wird die dreifache-, für ein Verfahren in zweiter Instanz die vierfache- und für ein Verfahren in dritter Instanz die fünffache Gebühr fällig.
*Ab einem Streitwert von 30 Mio. EUR erhöhen sich die gesetzlichen Gebühren nicht mehr.
Für eine genaue Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten bei einem beliebigen Streitwert Ihrer Wahl nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Prozesskostenrechner.
Die aktuelle Gerichtskostentabelle können sie als Dokument (PDF) oder Bild (JPG) herunterladen.
Für einen Mahnbescheid entsteht eine halbe Gerichtsgebühr ebenfalls abhängig vom jeweiligen Streitwert.
Grundsätzlich sind Gerichtskosten nicht steuerlich absetzbar. Dies ist nur ausnahmsweise dann anders, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (vgl. § 33 Abs. 2 S. 4 EstG).
Bei einem Vergleich ist es grundsätzlich Sache der Parteien zu vereinbaren, welche Partei welche Kosten zu tragen hat. Häufig wird vereinbart, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Dann trägt jede Partei die eigenen Kosten. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.
Gerade bei hohen Streitwerten stellen die Gerichtskosten und die sonstigen Verfahrenskosten Kläger häufig vor große Probleme. Die FORIS AG bietet eine sogenannte Prozessfinanzierung für Streitwerte ab 100.000 EUR an, bei der die gesamten Kosten von der FORIS AG übernommen werden und diese dafür im Erfolgsfall eine Erlösbeteiligung erhält.