FAQ

Häufige Fragen zu unserem Angebot

Falls Sie Fragen haben zu den einzelnen Produkten, lohnt es sich, hier nachzusehen. Denn häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt. Unsere Ansprechpartner beantworten Ihre Fragen aber auch gern telefonisch oder per E-Mail.

Prozessfinanzierung

Lagern Sie ihr Kostenrisiko aus

Die Vorteile der Prozesskostenfinanzierung liegen auf der Hand: Durch sie erhalten viele Kunden überhaupt erst die Chance, ihre Forderungen durchzusetzen - gerichtlich oder außergerichtlich. Doch auch wenn Ihnen die nötigen finanziellen Mittel zu Verfügung stehen, kann es sich lohnen, das Kostenrisiko auszulagern und durch die FORIS eine fundierte und erfahrene Zweitmeinung zu erhalten. Dadurch ist Ihr Kapital nicht an den Prozess gebunden und steht Ihnen weiterhin zur Verfügung. Mit anderen Worten: Sie erweitern Ihren Handlungsspielraum.

Übrigens: Als Mandant arbeiten Sie weiterhin mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zusammen. Durch eine enge Begleitung der Verfahren stellen wir zusätzlich unsere Zweitmeinung, Erfahrung und juristisches Know how zur Verfügung.

Was ist eine Prozessfinanzierung und welche Vorteile bietet Sie?

Die Prozessfinanzierung hilft Ihnen, Ihre Forderungen durchzusetzen, auch wenn es Ihnen selbst an finanziellen Mitteln zur Deckung der Kosten fehlt. Wir prüfen Ihren Fall und übernehmen bei Annahme alle Prozesskosten. Sobald Sie den Rechtsstreit gewinnen, erhält FORIS einen Anteil des erzielten Ertrages, nach Abzug der veranschlagten Kosten. Sollten Sie verlieren, trägt FORIS die gesamten Kosten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Gibt es einen Unterschied zwischen Prozessfinanzierung und Prozesskostenfinanzierung?

Nein, beide Begriffe bezeichnen dasselbe.

In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen finanziert FORIS Prozesse?

FORIS prüft schnell und kostenfrei die Möglichkeit der Finanzierung Ihrer Prozesskosten. Die Vorrausetzungen:

  • Es handelt sich um Zahlungsansprüche oder Forderungen auf sonstige Vermögenswerte
  • Der Streitwert beträgt mindestens 100.000 EURO
  • der Anwalt rät zu einer Klage und es bestehen überwiegende Erfolgschancen
  • und die Bonität der Gegenseite, wurde von FORIS positiv festgestellt

Übernimmt FORIS auch die Finanzierung bereits laufender Verfahren?

Ja. Die Finanzierung der Prozesskosten kommt auch nach Klageeinreichung in Frage. Die Prozessfinanzierung der FORIS kann jederzeit angefragt werden.

Fallen bei Ihnen Kosten für die Prüfung der Finanzierungsanfrage an?

Nein. Unsere Prüfung ist für Sie kostenfrei.

Welche Unterlagen benötigen Sie zur Prüfung meines Falles?

In der Regel benötigen wir für die Prüfung Ihres Falles einen Klageentwurf oder ein anwaltliches Gutachten nebst Anlagen sowie die mit der Gegenseite geführte Vorkorrespondenz. Zugleich sind vorhandene Informationen zur Bonität des Anspruchsgegners sehr hilfreich. Zögern Sie nicht, uns einfach telefonisch zu kontaktieren (+49 228 95750-50), denn meist lässt sich anhand der konkreten Fallschilderung diese Frage spezifischer beantworten.

Wie lange benötigt FORIS für die Finanzierungsprüfung?

Die Dauer der Prüfung hängt vom Einzelfall sowie von der Vollständigkeit und dem Umfang der eingereichten Unterlagen ab. Hierbei hilft Ihnen unsere Checkliste zur Prozessfinanzierung.

Welche Kosten übernimmt FORIS?

FORIS zahlt grundsätzlich, nach Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrags, sämtliche Verfahrenskosten, die danach anfallen. Das umfasst: Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, Kosten der Beweisaufnahme (z.B. für Sachverständige und Zeugen) sowie Kostenerstattungsansprüche der Gegenseite. Für Anwaltskosten der Gegenseite und Gerichtskosten legen wir die gesetzlichen Tarife zugrunde – in Deutschland also RVG und GKG. Individuelle Vereinbarungen zum Umfang der Kostenübernahme sind möglich und abhängig von Ihren Wünschen und dem konkreten Einzelfall, z.B. bei Verfahren im Ausland, bei Schiedsverfahren oder Teilfinanzierungen. Kosten für die Einreichung der Finanzierungsanfrage und die damit verbundene anwaltliche Aufbereitung (Klageentwurf oder anwaltliches Gutachten) übernimmt die FORIS AG nicht.

Wie hoch ist die Erlösbeteiligung der FORIS?

Die Höhe der Erlösbeteiligung wird individuell mit Ihnen vereinbart. Sie ist u. a. abhängig von der Höhe der durchzusetzenden Forderung sowie vom wirtschaftlichen und juristischen Risiko in Ihrem konkreten Einzelfall. Unsere Erlösquote beträgt im günstigsten Fall 10 %. FORIS erstellt dazu gern ein den Wünschen und Zielen des Anspruchsinhabers entsprechendes Angebot.

Welcher Anwalt führt den Prozess?

Der Anwalt, welcher vom Anspruchsinhaber beauftragt wurde. Der Anspruchsinhaber hat die freie Anwaltswahl. Auch nach Abschluss des Finanzierungsvertrages wird das Verfahren von dem Rechtsanwalt weitergeführt, den der Anspruchsinhaber mandatiert hat. Die FORIS AG bleibt grundsätzlich während des gesamten Prozesses, insbesondere gegenüber dem Gericht und Anspruchsgegner, vollständig im Hintergrund.

Welche Situation ergibt sich bei einem Vergleichsvorschlag durch das Gericht oder den Anspruchsgegner?

Schlagen Gericht oder Gegenseite einen Vergleich vor, so beraten wir uns gemeinsam mit Ihnen. Beurteilen Sie und wir die Erfolgschancen der weiteren streitigen Auseinandersetzung jedoch unterschiedlich und kann deshalb keine Einigkeit über den Vergleichsabschluss erzielt werden, so steht uns beiden das Recht zu, den anderen auf der Basis des vorgeschlagenen Vergleiches auszulösen und den Prozess auf eigenes Risiko und eigene Kosten alleine fortzusetzen. Vergleichsverhandlungen werden grundsätzlich in Abstimmung mit Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt geführt.

Finanziert FORIS auch Verfahren mit Auslandsbezug?

Ja. Wir finanzieren seit vielen Jahren Verfahren in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, aber auch in den USA. Bei Verfahren in anderen, nicht deutschsprachigen Ländern ist für unsere Beurteilung einer Finanzierungsmöglichkeit von Bedeutung, bei welchem Gericht und in welcher Sprache das Verfahren zu führen ist und wo der Anspruchsgegner seinen Sitz hat.

Finanziert FORIS auch Schiedsverfahren?

Ja. FORIS finanziert sowohl nationale als auch internationale Schiedsverfahren, die in deutscher und englischer Sprache geführt werden.

Welche Vorteile bietet eine Prozessfinanzierung gegenüber der staatlichen Prozesskostenhilfe (PKH)?

Die Prozessfinanzierung kommt für jeden – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Situation – in Betracht. Die staatliche Prozesskostenhilfe (PKH) kann nur derjenige in Anspruch nehmen, der bedürftig im Sinne des Gesetzes ist. Erhalten Sie PKH, so wird Ihnen diese nicht geschenkt. Die PKH ist nur eine Stundung der Kosten durch den Staat – geht es Ihnen finanziell besser, verlangt der Fiskus von Ihnen die Rückzahlung aller Kosten. Aber auch für diese Anspruchsinhaber hat die Prozessfinanzierung gegenüber der staatlichen PKH entscheidende Vorteile: Die Prozessfinanzierung deckt im Gegensatz zur staatlichen PKH das volle Kostenrisiko, d. h. auch den Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen. Dafür wird der Prozessfinanzierer am Prozesserfolg beteiligt. Zudem erhält der Rechtsanwalt bei der Prozessfinanzierung seine vollen Gebühren, während die staatliche Vergütung für die PKH nur einen Bruchteil hiervon ausmacht.

Was zeichnet FORIS gegenüber anderen Prozessfinanzierern aus?

Die FORIS AG ist die Erfinderin der Prozessfinanzierung – seit 1998. Sie verfügt damit über ein sehr hohes Maß an Erfahrung und betreut die finanzierten Verfahren mit hohem Aufwand und viel Engagement. Außerdem ist FORIS eine börsennotierte Aktiengesellschaft und damit völlig unabhängig in der Entscheidung von Mutterkonzernen aus der Versicherungswirtschaft. Etwaige Interessenkollisionen, wie sie beispielsweise laufend bei Versicherern gegeben sind, kann es bei FORIS nicht geben.

Was kostet die Vorprüfung meines Falles?

Die intensive Vorprüfung der Rechtsangelegenheit durch FORIS im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht – unter Einbeziehung des unternehmensinternen Risikofilters – erfolgt für Sie kostenlos. Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt gestellt wird. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die frühe Einbeziehung eines Rechtsanwaltes. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten behilflich.

Kann die FORIS AG den Vertrag kündigen?

Erscheint der FORIS AG die weitere Rechtsverfolgung im Prozessverlauf als nicht aussichtsreich, z. B. aufgrund neuer Tatsachen, geänderter Rechtsprechung oder zwischenzeitlicher Insolvenz des Anspruchsgegners, kann sie die Finanzierung beenden.

Welche Kosten entstehen mir als Mandant?

Der Mandant hat im Rahmen des Finanzierungsvertrages, ab der Finanzierungszusage keine eigenen Mittel in den Prozess zu investieren. Das gilt auch, wenn ein erfolgreich erstrittener Titel beim Gegner nicht realisiert werden kann.

Monetarisierung

Was ist unsere Monetarisierung und welche Vorteile bietet diese?

Wir monetarisieren Ihre streitige Forderung, d.h. wir

  • übernehmen die Führung Ihres Rechtsstreits, wodurch Ihre Rechtsabteilung und Rechtsanwälte entlastet werden;
  • zahlen Ihnen einen Teil der streitigen Summe sofort aus, wodurch Ihre Liquidität lange vor Rechtskraft der Streitigkeit verbessert wird; und
  • finanzieren die gesamten Prozesskosten, wodurch Sie keine Rückstellungen für drohende Prozesskosten bilden müssen oder bereits gebildete Rückstellungen auflösen können.

Statt auf den Prozessstress können Sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren. Weitere Informationen zu den Abläufen und den Vorteilen einer Monetarisierung finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss mein Fall erfüllen, damit er für eine Monetarisierung durch FORIS in Frage kommt?

Ihr Fall muss folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • eine Forderungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR
  • eine Bonität des Anspruchsgegners von mindestens „BBB“
  • der Anspruchsgegner ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland
  • eine positive Entscheidung zur Prozessfinanzierung

Benötigt FORIS zusätzliche Unterlagen für die Prüfung der Monetarisierung?

Wir benötigen und verwenden dieselben Unterlagen für die Prüfung der Monetarisierung wie bei unserer Prozessfinanzierung.

Wie lange benötigt FORIS für die Prüfung der Monetarisierung?

Für die Monetarisierung muss grundsätzlich zuerst die Prüfung der Prozessfinanzierung positiv abgeschlossen werden. Die Dauer unserer Prüfung, sowohl für unsere Prozessfinanzierung als auch für die Monetarisierung, hängt sehr stark von der Komplexität des Einzelfalles ab. Es geht dabei sowohl um die Komplexität des Sachverhalts als auch der rechtlichen Fragen zur Anspruchsbegründung.

Falls mein Fall für die Monetarisierung in Frage kommt: Wann erhalte ich das Angebot von FORIS?

Wir informieren Sie, sobald unsere Prüfung der Prozessfinanzierung positiv abgeschlossen wurde. Die Prüfung der Monetarisierung schließt sich unmittelbar daran an. Im Ergebnis erhalten Sie nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung ein Angebot zur Monetarisierung Ihrer streitigen Forderung. Unser Syndikusanwalt/unsere Syndikusanwältin für Ihren Vorgang wird Sie direkt und persönlich informieren und zusätzlich genaue Informationen sowie das schriftliche Angebot per E-Mail übersenden.

Falls mein Fall für eine Monetarisierung nicht Frage kommt: Welche Alternativen bieten sich an?

Falls unsere Prüfung der Prozessfinanzierung zu Ihrem Fall positiv abgeschlossen, aber die Prüfung der Monetarisierung negativ ausgefallen ist, würden wir uns freuen, wenn Sie unsere Prozessfinanzierung in Anspruch nehmen. Über unser Angebot informiert Sie direkt und persönlich einer unserer Rechtsanwälte.

Wie hoch ist die Auszahlung, die ich für meine streitige Forderung erhalte?

Generell gibt es keine festgeschriebene Höhe für den Auszahlungsbetrag auf Ihre streitige Forderung. Eine genaue Einschätzung ist vorab nicht festlegbar, da das Angebot stark vom Einzelfall und seiner Komplexität abhängt.

Kommen auch Ansprüche mit Auslandsbezug für eine Monetarisierung in Frage?

Solange der Anspruchsgegner als Ziel einer zukünftigen Vollstreckung seinen Hauptsitz in Deutschland hat, kommt die Monetarisierung in Frage.

Was ist der Vorteil einer Monetarisierung gegenüber einer Prozessfinanzierung?

Der größte Vorteil einer Monetarisierung gegenüber einer ProFi ist die Ihnen sofort bereitgestellte Liquidität aus einer streitigen Forderung. Ohne die Risiken der Durchsetzung Ihrer Forderungen übernehmen zu müssen, können Sie mithilfe der Monetarisierung ihre Liquidität erhöhen und sich von dem Management der Rechtsstreitigkeit distanzieren. Rückstellungen für Prozesskostenrisiken vermeiden Sie zusätzlich, weil die FORIS in jedem Monetarisierungsfall auch die Prozessfinanzierung übernimmt. Bereits gebildete Rückstellungen für Prozesskosten können Sie ergebniswirksam auflösen.

Übernimmt FORIS meinen Anwalt für die weitere Verfolgung des Falls?

Kommt es zur Monetarisierung, übernimmt FORIS das Case Management und entlastet Ihre Rechtsabteilung und Ihr Management weitgehend von der Kommunikation zum Fall. Ein entscheidender Faktor, der zum Case Management dazu gehört, ist der passende Rechtsanwalt für Ihren Fall. Dies kann der von Ihnen bereits beauftragte Rechtsanwalt sein.

Ist der Auszahlungsbetrag zur Übernahme des Anspruches verhandelbar?

FORIS versucht stets ein, dem Anspruch entsprechend, angemessenes Angebot zu stellen. Falls Sie jedoch mit der Höhe des Auszahlungsbetrages oder mit der Vertragsgestaltung unzufrieden sind, versucht FORIS Ihnen so weit wie möglich entgegen zu kommen. Falls sich Anspruchsinhaber und FORIS nicht auf einen Betrag einigen können, bleibt grundsätzlich die Möglichkeit einer einfachen Prozessfinanzierung durch FORIS bestehen – ohne Monetarisierung.

Sind bestimmte Rechtsgebiete von der Monetarisierung ausgeschlossen?

Nein, jedoch müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein (siehe erste Frage zur Monetarisierung).

Wie erhalte ich den Auszahlungsbetrag für meine Forderung durch FORIS?

Nach Vertragsschluss wird der ausgehandelte Voraberlös auf die streitige Forderung an ein von Ihnen benanntes Konto überwiesen. Die genauen Auszahlungsmodalitäten regelt der Vertrag mit FORIS.

Wann kommt es zum Vertragsschluss zwischen mir und FORIS?

Zum Vertragsschluss kommt es, nachdem Sie uns bestätigt haben, dass Ihnen unser Angebot zusagt und wir Ihnen unseren Vertrag zur Unterschrift übersandt haben. Nach Zugang des von Ihnen unterschriebenen Vertrages, erklären die Vertreter der FORIS die Annahme des Vertrages, womit der Vertragsschluss perfekt wird.

Ist auch nach Klageeinreichung eine Monetarisierung möglich?

Ja, auch nach Klageeinreichung ist eine Monetarisierung noch möglich. Je nach bisherigem Prozessverlauf, kann dies jedoch Auswirkungen auf den Auszahlungsbetrag durch FORIS haben. Grundsätzlich ist die Monetarisierung bis zur vollständigen Befriedigung Ihrer streitigen Forderung möglich.

Gibt es eine Obergrenze für die Höhe der streitigen Forderung (des Streitwerts)?

Nein, für die Monetarisierung gibt es keine Obergrenze für die Höhe der streitigen Forderung oder des Streitwertes.

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