Glossar

Juristische und finanzwirtschaftliche Fachbegriffe

Bei dem Besuch unserer Webseite stoßen Sie womöglich auf juristische und finanzwirtschaftliche Fachbegriffe, die Ihnen nicht geläufig sind. Daher finden Sie alle wichtigen Begriffe rund um unsere Produkte hier einfach erklärt.

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A

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft ist eine deutsche Kapitalgesellschaft und wird durch das Aktienrecht geregelt. Für Wirtschaftsunternehmen mit hohem Kapitalbedarf ist sie die bevorzugte Gesellschaftsform. Eine Aktiengesellschaft hat folgende Eigenschaften:

  • Sie ist eine Körperschaft, beruht somit auf Mitgliedschaft der Aktionäre, ist aber dennoch eine selbständige rechtliche Einheit. D. h. sie kann als eigenständiger Träger von Rechten vor Gericht verklagt werden oder selbst klagen.
  • Sie ist eine Kapitalgesellschaft, stützt sich somit auf ein bestimmtes Grundkapital. Die Haftung der Aktionäre der Gesellschaft ist beschränkt auf die Höhe des eingezahlten Grundkapitals.
  • Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt.
  • Die Aktien sind in der Regel übertragbar, werden jedoch nicht notwendigerweise an der Börse gehandelt.

G

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine GmbH ist eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts in Deutschland. Sie gilt als Handelsgesellschaft und unterliegt damit dem Handelsgesetz. Zur Gründung einer GmbH ist mindestens eine Person nötig, jedoch können beliebig viele Personen an der Gründung teilnehmen. Mögliche Mitgründer können sowohl andere natürliche und juristische Personen sein als auch andere Gesellschaften, wie beispielsweise eine KG. Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens folgendes beinhalten:

  • Sitz, Firma und Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals und Übernahme der Stammeinlagen der Gesellschafter

Eine GmbH entsteht erst bei der Eintragung in das Handelsregister. Der Gesellschaftsvertrag muss hierbei notariell beurkundet sein. Die Handelsregisteranmeldung muss mit notarieller Beglaubigung erfolgen.

GmbH & Co. KG: Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft

Im Unterschied zur typischen Kommanditgesellschaft (siehe KG) ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person. Dieser wird bei der GmbH & Co. KG durch die GmbH repräsentiert. Hierdurch werden Haftungsrisiken für die Personen hinter der Gesellschaft beschränkt bzw. minimiert. Der Komplementär, in diesem Falle die GmbH, kann sich mit seinem gesamten Vermögen an der KG beteiligen. Eine in den Gesellschaftsvertrag eingetragene Haftungssumme legt fest, mit welchem Betrag die Kommanditisten persönlich haften. Ein weiterer Vorteil der GmbH & Co. KG ist die flexible Eigenkapitalbeschaffung über Kommanditeinlagen.

Grundkapital

Das Grundkapital beschreibt die aufzubringende Kapitalbeteiligung von Aktionären einer aktienrechtlich organisierten Kapitalgesellschaft. Es ist in Aktien zerlegt, muss betragsmäßig in der Satzung der Gesellschaft angegeben sein und mindestens einem Nennbetrag von 50.000 EUR entsprechen (bei der SE sind es 120.000 EUR). Kapitalgesellschaften bei denen das gezeichnete Kapital als Grundkapital bezeichnet wird, sind die AG, die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) und die SE.

H

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem angemeldete Kaufleute in einer bestimmten Region, im Rahmen des Registerrechts, aufgeführt sind. Es enthält u. a. Informationen über die Firma, wie etwa den Sitz, den Gegenstand des Unternehmens, die Rechtsform des Unternehmens, die vertretungsberechtigten Personen sowie das Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers. Das Handelsregister in Deutschland wird von Gerichten (Amtsgerichte als Registergerichte) geführt.

I

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Unternehmen einer bestimmten Region, mit Ausnahme von reinen Handwerksunternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben und Freiberuflern, gehören der IHK per Gesetz an. Mitglieder der Kammer sind daher natürliche Personen, Handelsgesellschaften und juristische Personen, die im Bezirk einer IHK eine Betriebsstätte unterhalten. Für die Kammerzugehörigkeit bzw. für die Mitgliedschaft werden IHK-Beiträge fällig. Der IHK-Beitrag setzt sich aus einem Grundbetrag und einer Umlage zusammen. Hierbei ist der Grundbetrag nach den Erträgen des jeweiligen Unternehmen bzw. des jeweiligen Unternehmers gestaffelt. Je höher die Erträge einer Betriebsstätte, desto höher die Beiträge in absoluten Zahlen, jedoch wird der prozentuelle Beitrag geringer.

K

Kapitaleinlage

Unter einer Kapitaleinlage versteht man das einer Gesellschaft zugeschriebene Eigenkapital. Dies beschreibt schlicht den geldwerten Betrag der Gesellschaft. Der Begriff Kapitaleinlage bezeichnet bei Handelsgesellschaften sowohl die Einlagen in Personengesellschaften als auch in Kapitalgesellschaften. Die Höhe ist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Kapitaleinlagen können in unterschiedlichen Formen beschrieben sein, entweder als: Bareinlage (üblichste Form), Sacheinlage, Nutzungsüberlassung oder als zu erbringende Dienstleistung. Wobei Letzteres nur bei Personengesellschaften möglich ist.

Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft beschreibt eine Körperschaft des privaten Rechts, die auf einem Gesellschaftsvertrag beruht. Sie hält den Status einer juristischen Person und ist durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften gekennzeichnet. In Deutschland sind folgende Kapitalgesellschaften möglich:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Europäische Aktiengesellschaft (SE – Societas Europaea)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) [UG]

Ausländische Kapitalgesellschaften sind keine Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB, somit können diese nicht in Deutschland gegründet werden.

KG: Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben. Für die Verbindlichkeiten der KG haftet mindestens einer der Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär) und mindestens ein weiterer nur beschränkt, d. h. entsprechend der eingetragenen Kommandit- bzw. Hafteinlagen (Kommanditist). Bei einer KG handelt es sich zudem um eine Personengesellschaft und nicht um eine Kapitalgesellschaft, daher ist eine KG keine eigenständige juristische Person.

Kommanditeinlage

Die Kommanditeinlage, auch Hafteinlage oder Haftsumme genannt, bezeichnet die im Handelsregister eingetragene persönliche Haftung des Kommanditisten an einer KG. Der Wert der Kommanditeinlage, in Relation zum gesamten Gesellschaftsvermögen, beschreibt hierbei den Kapitalanteil des Kommanditisten an der Gesellschaft.

Komplementär

Der Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter einer KG. Komplementäre haften gegenüber Gläubigern mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten ihrer KG. Ein Gläubiger ist somit dazu berechtigt, den Komplementär zur vollständigen Leistung von Verbindlichkeiten aufzufordern. Der Komplementär ist weiterhin dazu verpflichtet, die Geschäftsführung der Gesellschaft zu übernehmen. Hierbei können sowohl natürliche als auch juristische Personen die Rolle eines Komplementärs einnehmen (d. h. auch eine GmbH kommt als Komplementär in Frage).

M

M & A (Mergers & Acquisitions) – Berater

Mergers & Acquisitions bezeichnet Transaktionen im Unternehmensbereich, wie beispielsweise Fusionen, Unternehmenskäufe, Betriebsübergänge und Out-/ Insourcing. Zu den Beratern bzw. Dienstleistern dieser Branche zählen u. a. Rechtsanwälte, Unternehmensberater oder Investmentbanken.

Mantelgesellschaft

Bei einer Mantelgesellschaft handelt es sich um eine mögliche Erscheinungsform einer Kapitalgesellschaft. Diese Art von Gesellschaft weist keine operative Geschäftstätigkeit auf. Sie kann im Allgemeinen auf zwei Arten entstehen:

  • Eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft stellt ihre operative Geschäftstätigkeit ein, ihr Status als juristische Person bleibt jedoch erhalten.
  • Eine neue Kapitalgesellschaft wird gegründet, jedoch ohne dabei eine operative Geschäftstätigkeit aufzunehmen. 

P

PKH: Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe - Gemäß §§ 114 ff. ZPO kann einer einkommensschwachen Person eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens gewährt werden. Eine PKH wird daher nur ermöglicht, wenn der Anspruchsinhaber, im Sinne des Gesetzes, als bedürftig (bzw. ausreichend insolvent) erachtet wird, also nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten und ggf. erforderlichen Anwaltskosten selbst zu tragen. Auf europäischer Ebene wird diese Unterstützung durch die EU-Prozesskostenhilfe-Richtlinie geregelt. Zu beachten ist hierbei, dass die PKH unter Umständen zurückgezahlt werden muss. Dies tritt ein, falls der Antragsteller finanziell wieder besser aufgestellt ist. Der Fiskus wird daraufhin die abgedeckten Kosten zurückverlangen.

ProFi: Prozessfinanzierung/Prozesskostenfinanzierung

Die ProFi bietet die Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten zu finanzieren und durchzusetzen, auch wenn nicht ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen. Der Prozessfinanzierer übernimmt die gesamten Kosten der Durchsetzung (u. a. Prozess- und Anwaltskosten) und erhält dafür, im Falle eines erfolgreichen Verfahrens, einen Anteil des erwirtschafteten Gewinns. Der Anspruchsinhaber muss somit kein Kostenrisiko tragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

R

Rückforderungsanspruch

Ein Anspruch, welcher sich nach erfolgtem Rücktritt aus der Rückabwicklung eines Vertrages ergeben kann, wird Rückforderungsanspruch genannt. Die Grundlage für den Rücktritt und somit für die Rückforderung kann vertraglicher oder gesetzlicher Art sein. Ein Rückforderungsanspruch kann nicht nur einer Geldsumme, sondern auch Leistungen und einer Rückübertragung von Eigentum entsprechen.

S

Schiedsverfahren

Bei einem Schiedsverfahren handelt es sich um eine Beilegung eines Rechtsstreits, in einem Verfahren außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Voraussetzung hierfür ist eine Schiedsvereinbarung zwischen den involvierten Parteien (Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner), die in der Folge den Rechtsweg zu den staatlichen Zivilgerichten ausschließt. Der Rechtsstreit zwischen den involvierten Parteien wird durch einen Schiedsspruch, durch einen oder mehrere Schiedsrichter, beendet. Anstelle des Urteils eines staatlichen Gerichts tritt nun der Schiedsspruch, der somit für die Parteien bindend ist.

SE: Societas Europaea – Europäische Gesellschaft

Die SE beschreibt eine Rechtsform für Aktiengesellschaften innerhalb der Europäischen Union. Diese Gesellschaften folgen einem quasi einheitlichen Rechtsprinzip innerhalb der EU. Die Gesellschaft besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindestkapital von 120.000 EUR, ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt und ihr Sitz muss in einem Staat der EU bzw. innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) liegen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft kann durch zwei Arten erfolgen, entweder durch einen Vorstand, welcher die Geschäfte führt und durch einen Aufsichtsrat kontrolliert wird, oder durch einen Verwaltungsrat, welcher dazu verpflichtet ist, geschäftsführende Direktoren zu stellen. Die Aktien der Gesellschaft können nach den jeweiligen nationalen Vorschriften des Aktienhandels übertragen werden.

Sonderrechtnachfolge (bei ausgeschiedenen Kommanditisten)

Die Sonderrechtnachfolge soll eine Haftung des ausscheidenden Kommanditisten vermeiden. Wirksam wird sie im Falle eines Erwerbs bzw. einer Übertragung der Kommanditbeteiligung eines alten Kommanditisten durch/auf einen neuen Kommanditisten. Die Übertragung der Beteiligung verändert die Haftungslage nicht, da das Vermögen der KG nicht berührt wird. Die bisherig geleistete Hafteinlage wird dann dem neuen Kommanditisten als bereits geleistet zugerechnet.

Stammkapital

Das Stammkapital beschreibt die von Gesellschaftern aufzubringende Kapitaleinlage bei einer GmbH oder einer UG. Die Höhe des Stammkapitals wird im Gesellschaftsvertrag vereinbart. Der Begriff Stammkapital ist in Deutschland ausschließlich im GmbH-Gesetz aufgeführt. Da die Haftung für Gesellschaftsschulden lediglich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt bleibt – d. h. die Privatvermögen der Gesellschafter können nicht herangezogen werden –, agiert das Stammkapital als Haftungsmasse, die den Gläubigern der Gesellschaft eine gewisse Sicherheit verschafft. Zusätzlich fungiert das Stammkapital als Information über den finanziellen Status einer neu errichteten GmbH.

T

Tagesaktuellen Bekanntmachungen aus allen Handelsregistern

Wir ermitteln tagesaktuell den Median aus den Werten der letzten 6 Monate. Wir erheben die Zeit vom Vertragsdatum (sprich Notartermin) bis zur Bekanntmachung im Handelsregister in Kalendertagen. Das beinhaltet alle anfallenden zeitlichen Aufwände für notwendige Tätigkeiten auf Seiten der Notare, der Übertragung und der Gerichte.

Transparenzregister Umtrag

FORIS hat gemäß der bestehenden gesetzlichen Vorgaben die wirtschaftlichen Berechtigten jeder angebotenen Vorratsgesellschaft beim Transparenzregister gemeldet. Jeder Käufer ist nach dem Erwerb der Vorratsgesellschaft verpflichtet, die Änderung an den bestehenden wirtschaftlich Berechtigten anzuzeigen. Die neuen wirtschaftlich Berechtigten müssen danach im Transparenzregister erfasst werden. Sollte dies nicht unverzüglich nach dem Kauf vollzogen werden, so drohen erhebliche Bußgelder und die Bekanntmachung des Verstoßes auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes „blame and shame“.

Die FORIS AG trägt als zusätzlichen Service im Namen des Käufers die wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister um und verhindert Bußgelder.

U

UG: Unternehmergesellschaft

Die UG (Unternehmergesellschaft) ist eine Kapitalgesellschaft der deutschen Rechtsform. Sie ist eine kleinere Variante der GmbH und die deutsche Alternative zur nicht börsennotierten britischen Limited. Die UG wird, wie die GmbH auch, durch die Eintragung in das Handelsregister gegründet. (Weitere Informationen zur Gründung finden Sie hier im Glossar unter „GmbH“.) Bei der UG handelt es sich quasi um eine GmbH mit geringerem Stammkapital (kann schon mit einem Stammkapital in Höhe von 1 EUR gegründet werden) und mit einem besonderen Rechtsformzusatz. Die UG ist eine juristische Person und im Regelfall körperschafts- sowie gewerbesteuerpflichtig.

V

Vergleich bzw. Vergleichsverhandlung

Ein Vergleich ist ein Vertrag zwischen den Parteien eines Rechtsstreits, mit dem der Streitgegenstand einvernehmlich, im Wege eines gegenseitigen Nachgebens, geregelt wird. Die involvierten Parteien (Anspruchsgegner und Anspruchsinhaber) einigen sich auf einen Kompromiss zum Streitgegenstand, und zwar auf Basis einer gegenseitigen, freiwilligen Vereinbarung. Der Kompromiss bzw. die Streitbeilegung findet gerichtlich oder außergerichtlich statt. Durch den außergerichtlichen Vergleich wird ein (womöglich langwieriger und teurer) Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang vermieden, was für beide Parteien eine vorteilhafte Alternative sein kann. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Ergebnisse im Falle eines außergerichtlichen Vergleiches für den Anspruchsinhaber umso besser sind, je ernsthafter dem Gegner mit Klageerhebung gedroht werden konnte. Die Prozessfinanzierung ist damit auch für die außergerichtliche Streitbeilegung, bei der nur Anwaltshonorare und keine Gerichtsgebühren anfallen, ein erfolgreiches Mittel zum Erfolg für Anspruchsinhaber.

Vorratsgesellschaft

Eine Vorratsgesellschaft ist eine fertig errichtete Gesellschaft, welche zum sofortigen Erwerb zur Verfügung steht. Die Gesellschaft ist bereits im Handelsregister (an unterschiedlichen Standorten) eingetragen und hat bisher keine geschäftlichen Aktivitäten ausgeübt. Durch den Erwerb einer Vorratsgesellschaft erspart sich der Käufer den zusätzlichen Aufwand und die Risiken, die während der Gründungsphase einer Gesellschaft entstehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt ‐ Wir sind für Sie da
Ihr Ansprechpartner
Nadja Schulz
Nadja Schulz RA-Fachangestellte
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