Basiszinsen berechnen – tagesaktuell und schnell. Ermitteln Sie hier die Zinsansprüche auf Ihre Forderungen mit unserem Basiszinsrechner. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Verbraucher- oder Handelsgeschäft als Grundlage der Rechenart.
Der FORIS Basiszinsrechner erleichtert die präzise Berechnung von Zinsansprüchen. Er ermöglicht nicht nur die Bestimmung der Verzugszinsen auf Basis eines konstanten Zinssatzes, sondern erlaubt auch die Angabe eines alternativen, dynamischen oder statischen Zinssatzes.
Verzugszinsen setzen sich aus dem aktuellen Basiszinssatz und einem Zuschlag zusammen. Der Basiszinssatz wird in der Regel halbjährlich zum 1.1. und 1.7. von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Die Höhe des Zuschlags richtet sich danach, ob der Schuldner eine Privatperson oder ein Geschäftsmann ist. Der aktuelle Basiszinssatz kann bei der Deutschen Bundesbank eingesehen werden.
Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern liegt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Hierunter fallen alle Geschäfte, die Unternehmer oder Kaufleute untereinander für ihren Geschäftsbetrieb abschließen.
Ausschlaggebend für die Höhe des Verzugszinses ist, wann das Handelsgeschäft abgeschlossen wurde.
Dauerschuldverhältnisse sind z.B. Verträge mit wiederkehrenden, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Einzelleistungen (z.B. Serviceverträge, Mietverträge, Dienstverträge etc.).
Auch hier ist maßgeblich, wann das Handelsgeschäft abgeschlossen wurde. Für Vertragsabschlüsse bis zum 28.07.2014 hat der Gesetzgeber hinsichtlich des Zeitpunkts der Leistungserbringung eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.
Zur manuellen Zinsberechnung von Verzugszinsen kann die folgende Formel verwendet werden:
Rechnungsbetrag in € x (Basiszinssatz + X %) x (Verzugstage / 365*) = Verzugszinsen
*Im Falle von Schaltjahren beträgt die Berechnungsgrundlage 366 Tage, während bei kaufmännischen Berechnungen 360 Tage verwendet werden.
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