Jetzt durchstarten: Erfahren Sie alles über den Ablauf und die Kosten der Gewerbeanmeldung. Nutzen Sie unsere Services für einen schnellen und sicheren Start.
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, kommt um die Gewerbeanmeldung nicht herum. Sie ist der offizielle Startschuss für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Doch wie genau läuft die Anmeldung ab, was kostet sie und welche Alternativen gibt es, wenn Sie sofort durchstarten wollen?
Inhaltsverzeichnis:
In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind, § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO). Die Anmeldung eines Gewerbes ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe“) beginnen. Dies ist regelmäßig der Fall bei:
Der Begriff „Gewerbe“ wird in den Gesetzen nicht explizit definiert. Stattdessen hat sich seine Bedeutung durch die Rechtsprechung und die Fachliteratur entwickelt. In verschiedenen Kontexten, wie dem Baurecht, Steuerrecht und Raumplanungsrecht, hat der Begriff des Gewerbes unterschiedliche Bedeutungen. Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ein Gewerbe/eine gewerbliche Tätigkeit ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten, unter anderem sind ausgenommen:
Manche Gewerbetätigkeiten sind zudem erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten dann zusätzliche Anforderungen. Weitere Informationen und welche Berufsgruppen besonderen Voraussetzungen unterliegen finden Sie unter Ziff. 7.
Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeanmeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Gemäß § 1 der Gewerbeordnung ist es grundsätzlich jedem gestattet, ein Gewerbe zu betreiben, sofern nicht in der Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Es gibt Ausnahmen und Beschränkungen, zu denen die Erlaubnispflicht, die Eintragung in die Handwerksrolle und die Gewerbesperrvermerke für Ausländerinnen und Ausländer gehören (nicht abschließende Liste):
Die Gewerbeanmeldung kann auf mehreren Wegen erfolgen, per Online-Gewerbeanmeldung, persönlich in der jeweiligen Gewerbemeldestelle oder schriftlich per Post mit dem entsprechenden Formular, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Jedes Bundesland und jede Gemeinde stellt ihren eigenen Ablauf, das ist es auch, was die Gewerbeanmeldung in Deutschland so schwierig macht. Die Bundesrepublik Deutschland stellt jedoch übergreifende Informationen und zusammengestellte Daten zu den einzelnen Gewerbeämtern zur Verfügung, die die Abwicklung erleichtern sollen. Doch wo finde ich diese Informationen?
Wir unterstützen Sie dabei, das Formular mit den notwendigen Informationen zu füllen und wo Sie diese herbekommen.
Das Formular ist bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt einzureichen. Das für Sie zuständige Gewerbeamt befindet sich normalerweise in der Stadtverwaltung, die oft auch als Rathaus bezeichnet wird. In kleineren Gemeinden ist das Gewerbeamt häufig Teil des Bürgeramtes oder des Ordnungsamtes im Rathaus. In größeren Städten kann es jedoch auch eigenständige Gewerbeämter geben, die sich möglicherweise an verschiedenen Standorten befinden. Um das genaue Gewerbeamt zu finden, das für Sie zuständig ist, sollten Sie die offizielle Website Ihrer Stadt oder Gemeinde konsultieren. Welche Gemeinde für Sie zuständig ist können Sie auf dem Statistikportal des Bunds und der Länder ermitteln: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99050012104000
Dort finden Sie weitere Informationen zu Ihrer Behörde und meist eine Weiterleitung zu deren Onlineauftritt, mit den Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten. Sie können auch telefonisch beim Bürger- oder Ordnungsamt in Ihrer Gemeinde nachfragen, um herauszufinden, wo Sie die Gewerbeanmeldung vornehmen können.
Im Formular zur Gewerbeanmeldung werden Sie gebeten, die Gemeindekennzahl Ihrer Gemeinde anzugeben. Gemeint ist damit der „amtliche Gemeindeschlüssel“ Ihrer Gemeinde, diesen finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/gemeindeverzeichnis
Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt oder Gemeinde, liegen aber in der Regel zwischen 20 und 65 Euro.
Ausländerinnen und Ausländer (mit Ausnahme von EU/EWR-Ausländern), die im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchten, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung (ausgestellt von der zuständigen Ausländerbehörde) und eine Arbeitserlaubnis. Wenn die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage „selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet“ enthält, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an die Bürgerdienste/ Abteilung Ausländerangelegenheiten/ Staatsangehörigkeitsrecht.
Für die in § 38 Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgeführten überwachungsbedürftigen Gewerbearten muss die zuständige Gewerbebehörde unverzüglich nach Abgabe der Gewerbeanzeige die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen. Der Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei der Gewerbebehörde vorzulegen.
Zudem kann die Gewerbebehörde in Einzelfällen von Gewerbetreibenden in anderen Gewerbearten die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses und eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs verlangen, wenn sie begründete Besorgnis hat, dass die geplante gewerbliche Tätigkeit die Gefahr einer Verletzung wichtiger Gemeinschaftsgüter birgt.
Personen mit Wohnsitz im Inland oder im Ausland, die in anderen Staaten für ein Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in eigener Person geschäftlich tätig werden möchten, können bei der zuständigen Gewerbebehörde auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erhalten (§ 55b Abs. 2 der Gewerbeordnung).
Welche Berufsgruppen müssen eine Gewerbeerlaubnis mitbringen und dementsprechend weitere gesonderte Unterlagen einreichen und was wird benötigt? Die folgende Liste bildet die gängigen aber nicht alle Berufe und Branchen ab. Detailliertere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer und bei der Handwerkskammer. Wir haben Ihnen die wesentlichen Informationen zusammengestellt, jede Gewerbeanmeldung ist zu deren rechtlichen Voraussetzungen individuell zu prüfen.
| Beruf | Zuständige Behörde |
|---|---|
| Altenpfleger | Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz |
| Anlagenberatung | Variiert je nach Bundesland |
| Apotheke | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Fachbereich Pharmaziewesen |
| Arbeitnehmerüberlassung | Landesarbeitsamt |
| Private Arbeitsvermittlung nach § 293 SGB III | Es gibt rund 33 anerkannte Zertifizierungsstellen |
| Arzneimittel | Handelskammer |
| Auktionator | Verbraucherschutzamt |
| Automatenaufstellung | Verbraucherschutzamt |
| Bauträger und Baubetreuer | Variiert je nach Bundesland, örtliche Baubehörde, Baukammern |
| Beherbergungsbetrieb | Verbraucherschutzamt |
| Bergbau | Variiert je nach Bundesland |
| Bewachungsgewerbe | Gewerbeamt |
| Briefbeförderung und Postdienstleistungen | Bundesnetzagentur |
| Buchführungshelfer | Gewerbeamt |
| Buchprüfer, vereidigt | Wirtschaftsprüferkammer |
| Darlehensvermittlung | Variiert je nach Bundesland |
| Energie (Strom und Gas) | Genehmigung nach § 4 Energiewirtschaftsgesetz |
| Fahrschule | Variiert je nach Bundesland |
| Finanzdienstleistungen | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. Deutsche Bundesbank Hamburg |
| Gaststättengewerbe | Ordnungsamt oder Gewerbeamt, Industrie- und Handelskammer |
| Gebäudereinigung | Variiert nach Bundesland |
| Gefahrstoffe | Variiert nach Bundesland |
| Glücksspiel Spiele mit Gewinnmöglichkeiten, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten Spielhallen und ähnliche Unternehmen Aufstellung von Spielgeräten, Veranstaltungen anderer Spiele und Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Reisegewerbe (mit und ohne Gewinnmöglichkeit) Spielhallen und ähnliche Unternehmen |
Behörde für Inneres Verbraucherschutzamt Variiert je nach Bundesland |
| Güterkraftverkehr | Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation |
| Handwerk | Örtliche Handwerkskammer |
| Honorar-Finanzanlagenberater | Variiert je nach Bundesland, Gewerbeamt und/oder IHK |
| Immobiliendarlehensvermittler | Variiert je nach Bundesland, Gewerbeamt und/oder IHK |
| Immobilienmakler | Variiert je nach Bundesland |
| Inkassobüro | Präsident des Landgerichtes |
| Kapitalanlagegesellschaft | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
| Kindertagesstätte | Behörde für Soziales und Familie |
| Kernanlagen | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
| Krankentransport | Behörde für Inneres |
| Kreditinstitut, Banken | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
| Lotterie | Variiert je nach Bundesland |
| Luftfahrtunternehmen | Luftfahrt-Bundesamt |
| Mobile Verkaufsstände nach §§ 64ff GewO | Verbraucherschutzamt |
| Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Omnibussen und Kraftfahrzeugen im Linien- oder Gelegenheitsverkehr |
Häufig mehrere Behörden, variiert je nach Bundesland |
| Pfandleiher | Variiert je nach Bundesland |
| Pflegedienst | Variiert je nach Bundesland Sammel- und Verteilungsstelle der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen IHK |
| Podologe | Gesundheitsamt |
| Rechtsberatung wie z.B. Rentenberater oder Frachtprüfer | Amts- oder Landgerichtspräsident |
| Reisegewerbe | Variiert je nach Bundesland |
| Sprengstoffe | Variiert je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsamt beim Kreis oder der Kommune |
| Steuerberatung | Steuerberaterkammer |
| Telekommunikation | Bundesnetzagentur |
| Tierhandel und Tierzucht | Veterinäramt |
| Umweltgutachter | Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH |
| Versicherungsunternehmen | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
| Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater | IHK |
| Versteigerungsgewerbe | Variiert je nach Bundesland |
| Waffenhandel und -herstellung | Variiert je nach Bundesland, Gewerbeamt oder Landespolizeiverwaltung |
| Wohnimmobilienverwalter | Variiert je nach Bundesland |
Wir übernehmen die ersten bürokratischen Schritte, Sie gewinnen wertvolle Zeit für das Wesentliche. Mit unserem ComfortPlus-Paket erhalten Sie nicht nur ein Formular zur Gewerbeanmeldung samt verständlicher Erläuterungen, sondern auch Unterstützung bei der steuerlichen Erfassung Ihrer Gesellschaft sowie unseren Transparenzregister-Service für Einträge und Auszüge aus dem Transparenzregister.
Das ComfortPlus-Paket können Sie ganz einfach bei der Reservierung einer Vorrats-GmbH oder Vorrats-UG dazu buchen. So erhalten Sie eine vollständig vorbereitete Gesellschaft, startklar für Ihre Unternehmung. Wir beginnen parallel zum Kaufprozess mit allen Vorbereitungen und verschaffen Ihnen damit einen entscheidenden zeitlichen Vorsprung.
Ihre Vorteile:
Die FORIS AG bietet Ihnen eine Auswahl an rechtssicheren Vorratsgesellschaften mit allen erforderlichen Dokumenten. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem erfolgreichen Unternehmensstart.
Was ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden?
Freiberufler (z. B. Ärzte, Architekten, Journalisten) benötigen keine Gewerbeanmeldung. Gewerbetreibende hingegen schon. Die Abgrenzung erfolgt nach gesetzlich definierten Berufsgruppen.
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur nebenbei gründe?
Ja, auch ein Nebengewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden, unabhängig davon, wie viel Sie verdienen oder wie viel Zeit Sie investieren.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
In vielen Städten und Gemeinden ist die Online-Anmeldung möglich. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt.
Was passiert nach der Anmeldung beim Gewerbeamt?
Sie erhalten eine Bestätigung (Gewerbeschein) und andere Behörden wie das Finanzamt und die IHK werden automatisch informiert.
Welche Steuern muss ich als Gewerbetreibender zahlen?
Das hängt von Ihrer Unternehmensform und Ihrem Umsatz ab. In der Regel: Einkommensteuer, Gewerbesteuer (ab 24.500 € Gewinn), Umsatzsteuer und ggf. Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften.
Wie lange dauert es, bis ich mit meinem Unternehmen starten kann?
Einzelunternehmen können meist innerhalb weniger Tage starten. Kapitalgesellschaften benötigen einige Wochen, außer, Sie entscheiden sich für eine Vorratsgesellschaft.
Kann ich den Unternehmensnamen frei wählen?
Ja, aber es gibt rechtliche Vorgaben: Der Name darf nicht irreführend sein und muss sich klar von bestehenden Firmen unterscheiden. Bei UG und GmbH muss die Rechtsform im Namen enthalten sein.
Was ist eine Vorratsgesellschaft und wie funktioniert der Kauf bei FORIS?
Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete, aber bisher inaktive UG oder GmbH. Sie übernehmen die Anteile und ändern den Namen sowie den Unternehmenszweck. Die FORIS AG begleitet Sie durch den gesamten Prozess, schnell, sicher und rechtskonform.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu unseren Services für Gründungen und Unternehmen haben.
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