Gewerbe anmelden: Kosten, Ablauf & Voraussetzungen

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Gewerbe anmelden

Gewerbeanmeldung: So funktioniert der Start in die Selbstständigkeit

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, kommt um die Gewerbeanmeldung nicht herum. Sie ist der offizielle Startschuss für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Doch wie genau läuft die Anmeldung ab, was kostet sie und welche Alternativen gibt es, wenn Sie sofort durchstarten wollen?

Inhaltsverzeichnis:

 

Was ist ein Gewerbe und wer muss es anmelden?

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind, § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO). Die Anmeldung eines Gewerbes ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe“) beginnen. Dies ist regelmäßig der Fall bei:

  • Neuerrichtung eines Betriebs/einer Hauptniederlassung,
  • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
  • Übernahme eines bestehenden Betriebs, bspw. durch Kauf oder Pacht,
  • Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform,
  • Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
  • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Der Begriff „Gewerbe“ wird in den Gesetzen nicht explizit definiert. Stattdessen hat sich seine Bedeutung durch die Rechtsprechung und die Fachliteratur entwickelt. In verschiedenen Kontexten, wie dem Baurecht, Steuerrecht und Raumplanungsrecht, hat der Begriff des Gewerbes unterschiedliche Bedeutungen. Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Ein Gewerbe/eine gewerbliche Tätigkeit ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten, unter anderem sind ausgenommen:

  • Urproduktion (Landwirtschaft, Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
  • Unterrichtswesen
  • Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses)
  • sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel)

Manche Gewerbetätigkeiten sind zudem erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten dann zusätzliche Anforderungen. Weitere Informationen und welche Berufsgruppen besonderen Voraussetzungen unterliegen finden Sie unter Ziff. 7.

Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeanmeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

 

Wer darf oder muss ein Gewerbe anmelden?

Gemäß § 1 der Gewerbeordnung ist es grundsätzlich jedem gestattet, ein Gewerbe zu betreiben, sofern nicht in der Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

Es gibt Ausnahmen und Beschränkungen, zu denen die Erlaubnispflicht, die Eintragung in die Handwerksrolle und die Gewerbesperrvermerke für Ausländerinnen und Ausländer gehören (nicht abschließende Liste):

  • Gastronomiebetriebe und Spielhallen
  • Immobilienmakler, Immobilienfinanzierung und VermittlerInnen von Versicherungen
  • Taxiunternehmen und Mietwagen/Beförderungsbetriebe
  • Handel mit Tieren (sowie Waffen, Munition oder Sprengstoffen…)
  • Güterkraftverkehr
  • Erteilung von EG-Gemeinschaftslizenzen
  • Fahrschulen
  • Apotheken (Erlaubnis erteilt durch das Gesundheitsamt)
  • Arbeitnehmerüberlassung (Erlaubnis erteilt durch das Landesarbeitsamt)
  • Bewachungsgewerbe
  • Reisegewerbe (Reisegewerbekarte erforderlich)
  • BetreiberInnen von privaten Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern

 

Wo ist die Gewerbeanmeldung einzureichen?

Die Gewerbeanmeldung kann auf mehreren Wegen erfolgen, per Online-Gewerbeanmeldung, persönlich in der jeweiligen Gewerbemeldestelle oder schriftlich per Post mit dem entsprechenden Formular, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Jedes Bundesland und jede Gemeinde stellt ihren eigenen Ablauf, das ist es auch, was die Gewerbeanmeldung in Deutschland so schwierig macht. Die Bundesrepublik Deutschland stellt jedoch übergreifende Informationen und zusammengestellte Daten zu den einzelnen Gewerbeämtern zur Verfügung, die die Abwicklung erleichtern sollen. Doch wo finde ich diese Informationen?

Wir unterstützen Sie dabei, das Formular mit den notwendigen Informationen zu füllen und wo Sie diese herbekommen.

Das Formular ist bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt einzureichen. Das für Sie zuständige Gewerbeamt befindet sich normalerweise in der Stadtverwaltung, die oft auch als Rathaus bezeichnet wird. In kleineren Gemeinden ist das Gewerbeamt häufig Teil des Bürgeramtes oder des Ordnungsamtes im Rathaus. In größeren Städten kann es jedoch auch eigenständige Gewerbeämter geben, die sich möglicherweise an verschiedenen Standorten befinden. Um das genaue Gewerbeamt zu finden, das für Sie zuständig ist, sollten Sie die offizielle Website Ihrer Stadt oder Gemeinde konsultieren. Welche Gemeinde für Sie zuständig ist können Sie auf dem Statistikportal des Bunds und der Länder ermitteln: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99050012104000

Dort finden Sie weitere Informationen zu Ihrer Behörde und meist eine Weiterleitung zu deren Onlineauftritt, mit den Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten. Sie können auch telefonisch beim Bürger- oder Ordnungsamt in Ihrer Gemeinde nachfragen, um herauszufinden, wo Sie die Gewerbeanmeldung vornehmen können.

Im Formular zur Gewerbeanmeldung werden Sie gebeten, die Gemeindekennzahl Ihrer Gemeinde anzugeben. Gemeint ist damit der „amtliche Gemeindeschlüssel“ Ihrer Gemeinde, diesen finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/gemeindeverzeichnis

 

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt oder Gemeinde, liegen aber in der Regel zwischen 20 und 65 Euro.

 

Gewerbesperrvermerk für Ausländer

Ausländerinnen und Ausländer (mit Ausnahme von EU/EWR-Ausländern), die im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchten, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung (ausgestellt von der zuständigen Ausländerbehörde) und eine Arbeitserlaubnis. Wenn die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage „selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet“ enthält, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an die Bürgerdienste/ Abteilung Ausländerangelegenheiten/ Staatsangehörigkeitsrecht.

 

Überprüfung der Zuverlässigkeit

Für die in § 38 Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgeführten überwachungsbedürftigen Gewerbearten muss die zuständige Gewerbebehörde unverzüglich nach Abgabe der Gewerbeanzeige die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen. Der Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei der Gewerbebehörde vorzulegen.

Zudem kann die Gewerbebehörde in Einzelfällen von Gewerbetreibenden in anderen Gewerbearten die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses und eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs verlangen, wenn sie begründete Besorgnis hat, dass die geplante gewerbliche Tätigkeit die Gefahr einer Verletzung wichtiger Gemeinschaftsgüter birgt.

 

Was ist eine Gewerbelegitimationskarte?

Personen mit Wohnsitz im Inland oder im Ausland, die in anderen Staaten für ein Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in eigener Person geschäftlich tätig werden möchten, können bei der zuständigen Gewerbebehörde auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erhalten (§ 55b Abs. 2 der Gewerbeordnung).

 

Welche Berufsgruppen benötigen eine Gewerbeerlaubnis und weitere Unterlagen?

Welche Berufsgruppen müssen eine Gewerbeerlaubnis mitbringen und dementsprechend weitere gesonderte Unterlagen einreichen und was wird benötigt? Die folgende Liste bildet die gängigen aber nicht alle Berufe und Branchen ab. Detailliertere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer und bei der Handwerkskammer. Wir haben Ihnen die wesentlichen Informationen zusammengestellt, jede Gewerbeanmeldung ist zu deren rechtlichen Voraussetzungen individuell zu prüfen.

Beruf Zuständige Behörde
Altenpfleger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Anlagenberatung Variiert je nach Bundesland
Apotheke Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Fachbereich Pharmaziewesen
Arbeitnehmerüberlassung Landesarbeitsamt
Private Arbeitsvermittlung nach § 293 SGB III Es gibt rund 33 anerkannte Zertifizierungsstellen
Arzneimittel Handelskammer
Auktionator Verbraucherschutzamt
Automatenaufstellung Verbraucherschutzamt
Bauträger und Baubetreuer Variiert je nach Bundesland, örtliche Baubehörde, Baukammern
Beherbergungsbetrieb Verbraucherschutzamt
Bergbau Variiert je nach Bundesland
Bewachungsgewerbe Gewerbeamt
Briefbeförderung und Postdienstleistungen Bundesnetzagentur
Buchführungshelfer Gewerbeamt
Buchprüfer, vereidigt Wirtschaftsprüferkammer
Darlehensvermittlung Variiert je nach Bundesland
Energie (Strom und Gas) Genehmigung nach § 4 Energiewirtschaftsgesetz
Fahrschule Variiert je nach Bundesland
Finanzdienstleistungen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. Deutsche Bundesbank Hamburg
Gaststättengewerbe Ordnungsamt oder Gewerbeamt, Industrie- und Handelskammer
Gebäudereinigung Variiert nach Bundesland
Gefahrstoffe Variiert nach Bundesland
Glücksspiel
Spiele mit Gewinnmöglichkeiten, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
Spielhallen und ähnliche Unternehmen
Aufstellung von Spielgeräten, Veranstaltungen anderer Spiele und Betrieb von Spielhallen
und ähnlichen Unternehmen im Reisegewerbe (mit und ohne Gewinnmöglichkeit)
Spielhallen und ähnliche Unternehmen
Behörde für Inneres
Verbraucherschutzamt
Variiert je nach Bundesland
Güterkraftverkehr Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Handwerk Örtliche Handwerkskammer
Honorar-Finanzanlagenberater Variiert je nach Bundesland, Gewerbeamt und/oder IHK
Immobiliendarlehensvermittler Variiert je nach Bundesland, Gewerbeamt und/oder IHK
Immobilienmakler Variiert je nach Bundesland
Inkassobüro Präsident des Landgerichtes
Kapitalanlagegesellschaft Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Kindertagesstätte Behörde für Soziales und Familie
Kernanlagen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Krankentransport Behörde für Inneres
Kreditinstitut, Banken Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Lotterie Variiert je nach Bundesland
Luftfahrtunternehmen Luftfahrt-Bundesamt
Mobile Verkaufsstände nach §§ 64ff GewO Verbraucherschutzamt
Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Omnibussen und
Kraftfahrzeugen im Linien- oder Gelegenheitsverkehr
Häufig mehrere Behörden, variiert je nach Bundesland
Pfandleiher Variiert je nach Bundesland
Pflegedienst Variiert je nach Bundesland
Sammel- und Verteilungsstelle der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
IHK
Podologe Gesundheitsamt
Rechtsberatung wie z.B. Rentenberater oder Frachtprüfer Amts- oder Landgerichtspräsident
Reisegewerbe Variiert je nach Bundesland
Sprengstoffe Variiert je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsamt beim Kreis oder der Kommune
Steuerberatung Steuerberaterkammer
Telekommunikation Bundesnetzagentur
Tierhandel und Tierzucht Veterinäramt
Umweltgutachter Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH
Versicherungsunternehmen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater IHK
Versteigerungsgewerbe Variiert je nach Bundesland
Waffenhandel und -herstellung Variiert je nach Bundesland, Gewerbeamt oder Landespolizeiverwaltung
Wohnimmobilienverwalter Variiert je nach Bundesland

 

Eine Alternative für Schnellstarter: Unsere Services für Gründungen

Wir übernehmen die ersten bürokratischen Schritte, Sie gewinnen wertvolle Zeit für das Wesentliche. Mit unserem ComfortPlus-Paket erhalten Sie nicht nur ein Formular zur Gewerbeanmeldung samt verständlicher Erläuterungen, sondern auch Unterstützung bei der steuerlichen Erfassung Ihrer Gesellschaft sowie unseren Transparenzregister-Service für Einträge und Auszüge aus dem Transparenzregister.

Das ComfortPlus-Paket können Sie ganz einfach bei der Reservierung einer Vorrats-GmbH oder Vorrats-UG dazu buchen. So erhalten Sie eine vollständig vorbereitete Gesellschaft, startklar für Ihre Unternehmung. Wir beginnen parallel zum Kaufprozess mit allen Vorbereitungen und verschaffen Ihnen damit einen entscheidenden zeitlichen Vorsprung.

Ihre Vorteile:

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  • Keine Wartezeit auf das Handelsregister
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  • Transparenter Ablauf und geprüfte Unterlagen

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FAQ – Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung

Was ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden?

Freiberufler (z. B. Ärzte, Architekten, Journalisten) benötigen keine Gewerbeanmeldung. Gewerbetreibende hingegen schon. Die Abgrenzung erfolgt nach gesetzlich definierten Berufsgruppen.

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur nebenbei gründe?

Ja, auch ein Nebengewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden, unabhängig davon, wie viel Sie verdienen oder wie viel Zeit Sie investieren.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

In vielen Städten und Gemeinden ist die Online-Anmeldung möglich. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt.

Was passiert nach der Anmeldung beim Gewerbeamt?

Sie erhalten eine Bestätigung (Gewerbeschein) und andere Behörden wie das Finanzamt und die IHK werden automatisch informiert.

Welche Steuern muss ich als Gewerbetreibender zahlen?

Das hängt von Ihrer Unternehmensform und Ihrem Umsatz ab. In der Regel: Einkommensteuer, Gewerbesteuer (ab 24.500 € Gewinn), Umsatzsteuer und ggf. Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften.

Wie lange dauert es, bis ich mit meinem Unternehmen starten kann?

Einzelunternehmen können meist innerhalb weniger Tage starten. Kapitalgesellschaften benötigen einige Wochen, außer, Sie entscheiden sich für eine Vorratsgesellschaft.

Kann ich den Unternehmensnamen frei wählen?

Ja, aber es gibt rechtliche Vorgaben: Der Name darf nicht irreführend sein und muss sich klar von bestehenden Firmen unterscheiden. Bei UG und GmbH muss die Rechtsform im Namen enthalten sein.

Was ist eine Vorratsgesellschaft und wie funktioniert der Kauf bei FORIS?

Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete, aber bisher inaktive UG oder GmbH. Sie übernehmen die Anteile und ändern den Namen sowie den Unternehmenszweck. Die FORIS AG begleitet Sie durch den gesamten Prozess, schnell, sicher und rechtskonform.

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Ansprechpartnerin

Yvonne Riegel

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