Wir arbeiten mit spezialisierten Partnern zusammen und setzen auf standardisierte Abläufe.
Liquidation.
Neuausrichtung mit Struktur.
Ob strategische Entscheidung oder gesetzliche Pflicht, die Auflösung einer Gesellschaft erfordert Sorgfalt, Übersicht und eine strukturierte Umsetzung. Wir begleiten Sie zuverlässig und schaffen die Basis für einen geordneten Neuanfang.
Jährlich werden in Deutschland fast so viele Unternehmen beendet wie neu gegründet. Für viele Unternehmer ist die geordnete Auflösung der sinnvollste Weg, um laufende Kosten zu stoppen und persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre UG oder GmbH professionell und rechtskonform zu liquidieren; ganz gleich, ob Ihr Unternehmen bereits inaktiv ist oder noch über Restvermögen verfügt.
Unsere Kundinnen und Kunden kommen aus unterschiedlichsten Situationen:
Wir übernehmen die vollständige Abwicklung der Liquidation Ihrer UG oder GmbH. Je nach Einzelfall prüfen wir, ob eine vereinfachte Löschung ohne Sperrjahr möglich ist, z. B. wegen Vermögenslosigkeit, und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Zur Abwicklung der Liquidation gehören unter anderem:
Je nach Voraussetzungen stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung:
1. Klassische Liquidation mit Sperrjahr (§§ 66 ff. GmbHG)
Der bewährte Weg, wenn noch Vermögen vorhanden ist oder ein Vermögenslosigkeitsverfahren nicht möglich ist. Dauer: ca. 12–15 Monate.
2. Auflösung ohne Sperrjahr (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG)
Wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dauer: ca. 2–3 Monate.
3. Löschung wegen Vermögenslosigkeit (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG)
In besonderen Fällen kann die Löschung ohne Liquidationsverfahren erfolgen – abhängig von der Zustimmung durch das Registergericht. Dauer: ca. 2–6 Monate.
Wir analysieren Ihre individuelle Situation und empfehlen Ihnen den effizientesten Weg.
Gerne prüfen wir kostenfrei, welcher Weg für Ihre Gesellschaft am sinnvollsten ist. Starten Sie noch heute. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.