Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker 2026

Wie wird die angemessene Vergütung eines Testamentsvollstreckers bestimmt? Diese Frage beschäftigt Erblasser, Testamentsvollstrecker und Beteiligte regelmäßig. Das Gesetz regelt dazu jedoch nichts. Mit den FORIS-Vergütungsempfehlungen 2026 stellen wir eine praxisnahe Orientierungshilfe zur Verfügung.

  • Hybride Vergütung
  • Praxisorientiert
  • Einfach nachzuvollziehen
  • Weniger streitanfällig
Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker

Die Notwendigkeit von Vergütungsempfehlungen

Der Testamentsvollstrecker hat gemäß § 2221 BGB Anspruch auf eine angemessene Vergütung, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. Was jedoch konkret als „angemessen“ gilt, definiert das Gesetz nicht. Bereits bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung stellt sich daher die praktische Frage, wie eine faire und zugleich nachvollziehbare Vergütung ausgestaltet werden kann.

In der Praxis orientierten sich Vergütungsmodelle häufig überwiegend am Bruttonachlasswert. Der zugrunde liegende Gedanke: Mit steigender Nachlasshöhe wächst automatisch auch der Aufwand des Testamentsvollstreckers. Gleichzeitig wird seit Jahren diskutiert, ob zeitbasierte Modelle insbesondere den tatsächlichen Aufwand deutlich besser abbilden.

Die FORIS AG verfolgt daher einen hybriden Ansatz: Die Empfehlungen kombinieren nachlassbezogene Kriterien – sowohl hinsichtlich des Wertes als auch der Zusammensetzung – mit einer auf tatsächlichem Aufwand basierenden Zeitvergütung. So werden alle wesentlichen Kriterien berücksichtigt, die auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als maßgeblich ansieht.

Ziel ist es, Beteiligten eine leicht anwendbare Orientierung zur Verfügung zu stellen, die sowohl praktikabel als auch differenziert genug ist, um den Besonderheiten einzelner Nachlasskonstellationen gerecht zu werden.

Rechner: Wertvergütung berechnen

Mit dem FORIS-Rechner können Sie die Wertvergütung für einen beliebigen Bemessungswert berechnen. Der genannte Betrag stellt lediglich die Wertvergütung dar, die nur einen Teil der Vergütung ausmacht. Weitere Informationen finden Sie in den Vergütungsempfehlungen.

Errechnung der Wertvergütung

Bitte geben Sie einen gültigen Bemessungswert ein.

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Laden Sie die FORIS-Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker 2026 nebst Erläuterungen herunter.

Kontakt

Bei Fragen zu unseren Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Christian Vaaßen

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