Leistungspaket ComfortPlus
Nach Erwerb Ihrer Vorratsgesellschaft bieten wir Ihnen eine weitere Erleichterung für Ihren Einstieg ins Unternehmertum: Wir kümmern uns um die ersten bürokratischen Aufgaben, so dass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Wir kümmern uns um die ersten bürokratischen Aufgaben, Sie gewinnen Zeit für Wichtigeres. Unser ComfortPlus-Paket können Sie bei der Reservierung Ihrer
Dokumente & weitere Informationen
Wir beginnen parallel zum Kaufprozess Ihrer Vorratsgesellschaft mit unseren Vorbereitungen und verschaffen Ihnen so den maximalen zeitlichen Vorsprung.
1. Meldung zum Transparenzregister
Wer in Deutschland eine Gesellschaft gründet oder erwirbt, muss die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Bereich Geldwäschebekämpfung und Transparenz sicherstellen und ist gemäß § 20 GwG gesetzlich verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister zu melden und die Angaben stets aktuell zu halten.
Unsere Vorrats-GmbHs werden ordnungsgemäß bei Gründung erstmals zum Transparenzregister gemeldet. Aufgrund der Vorgaben des Geldwäschegesetzes ist nach dem Notartermin und der Übertragung der Anteile eine Meldung der neuen wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister zwingend notwendig. Als Teil unseres Leistungspakets übernehmen wir diese Meldung für Sie.
2. Auszug aus dem Transparenzregister
Der Auszug aus dem Transparenzregister dient dazu, Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens nachzuweisen. Dies ist besonders wichtig, um die Einhaltung von Vorschriften zur Geldwäscheprävention, die Führung von Geschäftsbeziehungen und die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen.
Sowohl als Legitimation bei der kontoführenden Bank Ihres Geschäftskontos (bei Neueröffnung und bei Übernahme eines bestehenden Kontos) wie auch bei weiteren Behördengängen benötigen Sie kurzfristig zur Vorlage einen Auszug aus dem Transparenzregister.
Für den Erhalt dieses wiederum gebührenpflichtigen Auszugs ist die Registrierung und Anmeldung beim Transparenzregister, der Nachweis Ihrer Identität und ein entsprechender Antrag auf Einsichtnahme notwendig.
Wir übernehmen alle erforderlichen Schritte und lassen Ihnen nach erfolgter Meldung per E-Mail Ihren Auszug aus dem Transparenzregister zukommen.
3. Steuerliche Erfassung Ihrer Gesellschaft
Um Ihre GmbH in Deutschland in den allgemeinen Wirtschaftsverehr einzubinden, folglich Waren und Dienstleistungen zu veräußern, ordnungsgemäße Rechnungen zu stellen und Umsätze zu generieren, muss die Gesellschaft unter anderem bei der zuständigen Finanzbehörde steuerlich erfasst sein und erhält im Zuge dessen eine Steuernummer, beziehungsweise eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Nummern sind verpflichtend in Rechnungen anzugeben.
Die steuerliche Erfassung beim aktuell zuständigen Finanzamt wird bei Vorratsgesellschaften regelmäßig bewusst nicht angestoßen, sowohl um den Status einer wirtschaftlichen Neugründung bei Anteilserwerb zu wahren als auch bei Wechsel der wirtschaftlich Berechtigten und gleichzeitiger Sitzverlegung die wiederum zeitaufwendige Ummeldung/Neuregistrierung beim übernehmenden Finanzamt zu vermeiden.
Ferner gehen mit dem Erhalt der Steuernummer und USt-IdNr. weitere steuerliche Verpflichtungen einher und es müssen Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen eingereicht werden, ohne dass eine wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet.
Das Finanzamt ist regelmäßig mit diesem Vorgehen nicht einverstanden, könnte darin einen Missbrauchsversuch vermuten und unmittelbar zu Beginn eine Prüfung bei Ihnen durchführen, obwohl keine Umsätze bestanden haben.
Wir möchten jedoch mit Ihnen gemeinsam gleich zu Beginn und parallel zum Veräußerungsprozesses die umfangreichen und komplexen Vorarbeiten leisten, um nach Beurkundung umgehend den vollständigen Antrag für die steuerliche Erfassung und Erteilung einer Steuernummer bei der Finanzbehörde einreichen zu können.
4. Formular und Erläuterungen Gewerbeanmeldung
Ein Gewerbe ist jede gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit, bei der die Absicht besteht, Geld zu verdienen, und die über einen längeren Zeitraum in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird, unabhängig davon, ob tatsächlich Gewinn erzielt wird.
Wenn Sie die Aufnahme der operativen Geschäfte mit Ihrer Gesellschaft planen und kurzfristig beginnen wollen, müssen Sie in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Erhalten Sie von uns die notwendigen Formulare und Erläuterungen zur Gewerbeanmeldung, die Sie bei der reibungslosen Abwicklung dieser Verwaltungsaufgabe unterstützen. Alle unsere Leistungen aus dem „ComfortPlus“ Leistungspaket führen zur bestmöglichen Zeitersparnis und garantieren die schnellstmögliche operative Einsatzbereitschaft Ihrer Gesellschaft.
Die Leistungen werden von einer Tochtergesellschaft der FORIS AG, der FORIS Service GmbH, erbracht und Ihrer künftigen Gesellschaft mit einer Gebühr in Höhe von 500,00 EUR zzgl. USt in Rechnung gestellt. Diese Kosten können als Betriebsausgaben grundsätzlich steuermindernd geltend gemacht werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei den bevorstehenden Aufgaben und erforderlichen Meldungen, damit Sie noch schneller Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen, Rechnungen schreiben und Umsätze erzielen können.
5. Notarvermittlung
Noch nicht den richtigen Notar gefunden? Gerne unterstützen wir Sie. Wir verfügen über ein weitreichendes Netzwerk an Notariaten in ganz Deutschland und stehen Ihnen bei der Suche zur Verfügung.
Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen gerne dabei, einen geeigneten Notar zu identifizieren. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu unseren Services für Gründungen und Unternehmen haben.