Ihre Vorratsgesellschaft
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Mit Vorratsgesellschaften von FORIS können Sie einige Hürden beim Gründen von Gesellschaften überspringen – vor allem wenn es schnell gehen muss und risikoarm sein soll. Sie haben noch Fragen und wissen nicht, ob eine Vorratsgesellschaft das Richtige für Sie ist? Auf dieser FAQ-Seite finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Bei der Gründung und Eintragung einer Gesellschaft müssen Sie als Gründer zahlreiche Schritte bewältigen, damit Sie handlungsfähig sind. Oft sind mehrere Geschäftsreisen zum Gründungsstandort notwendig, um alle erforderlichen Unterschriften abzugeben. Der Zeitaufwand gefährdet womöglich eine terminlich festgesetzte Transaktion.
Mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft, einer bereits existierenden und eingetragenen Gesellschaft, sind diese Hürden mit nur einem Schritt erledigt. Sie sind sofort handlungsfähig ohne persönliche Haftung, während Sie bei einer Gründung die Eintragung ins Handelsregister abwarten müssten. Auch das kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft sind Sie sofort handlungsfähig. Gründen birgt immer Risiken und kostet vor allem Zeit.
Als Gründer sind Sie abhängig von Behörden, wie z. B. dem Handelsregister, Banken oder auch vom Notariat. Manchmal kann eine Eintragung im Handelsregister bis zu 2 Wochen auf sich warten lassen. Banken verlangen für die Kontoeröffnung eine Fülle an Dokumenten und ausgefüllten Papieren. Bis das Konto dann auch wirklich eröffnet ist, dauert es noch länger.
Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft werden solche Schritte teilweise erspart: Bei FORIS sind diese Abläufe standardisiert worden, damit wir Gesellschaften schnell gründen können. Zudem sind alle Gesellschaften in unserem Angebot bereits fertig errichtet, d. h. am Handelsregister eingetragen. Eine Vorratsgesellschaft von FORIS steht in der Regel für eine Übernahme innerhalb von 24 Stunden bereit und verschafft Gründern mehr Zeit für andere Dinge.
Der Kauf einer Vorratsgesellschaft vermeidet die Übernahme von nicht erwartbaren Altlasten, anders als beim Kauf einer bereits operativ aktiv gewesenen Gesellschaft.
Außerdem können Sie Gesellschaften frei von Gründungsrisiken übernehmen. Beim Kauf einer Vorratsgesellschaft besteht von Anfang an Haftungsschutz. Bei einer Gründung besteht ein Haftungsrisiko bis zum Eintrag ins Handelsregister.
Die Errichtung der Vorratsgesellschaften von FORIS folgt stets einem erprobten und rechtssicheren Ablauf. Sie profitieren hierbei auch von unserer Erfahrung aus über 8.000 Gesellschaftsgründungen.
Ja und Nein: Für viele ist eine Mantelgesellschaft oder ein Firmenmantel nichts anderes als eine bereits im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, welche nicht (mehr) operativ tätig ist.
Doch Vorsicht: Bei einer Mantelgesellschaft kann es sich auch um eine ehemals aktive Gesellschaft handeln, welche somit auch Altlasten aus ihrer früheren operativen Tätigkeit aufweisen kann.
Bei einer Vorratsgesellschaft ist eine vorherige operative Tätigkeit ausgeschlossen. Vorratsgesellschaften werden allein für den Zweck des Verkaufs und der schnellen Übernahme gegründet und hatten bis zu ihrem Erwerb keinen anderen Unternehmenszweck, als die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Briefkastenfirma und Vorratsgesellschaft bezeichnen beide eine im Grunde rechtlich leere Hülle einer Gesellschaft. Allerdings ist der Zweck ein komplett anderer.
Die Briefkastenfirma existiert zwar auch nur auf dem Papier, doch sie unterhält zum Schein auch einen wirtschaftlichen Betrieb, um die wahren Hintermänner zu verschleiern.
Bei der Gründung von Vorratsgesellschaften, einer sogenannten offenen Vorratsgründung, wird jedoch offen gelegt, dass die Gesellschaft keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Sie werden lediglich vorgegründet, um Gesellschaften „auf Lager zum Verkauf bereithalten zu können“. Im Zuge des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft kommt es nun zur wirtschaftlichen Neugründung und die vormals „schlafende“ Gesellschaft wird zum Leben erweckt.
Der größte Unterschied liegt in der kurzfristigen Verfügbarkeit von Vorratsgesellschaften. Sie stehen Ihnen innerhalb von 24 Stunden zur Übernahme bereit und Sie tragen keinerlei Gründungsrisiken.
Trotzdem genießen Sie im Zuge des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Neugründung die Freiheiten, die Sie sonst auch bei der Gestaltung Ihrer selbst gegründeten Gesellschaft haben: freie Wahl des Sitzes, der Anschrift, der Firma und des Unternehmenszwecks.
Sie entscheiden, wie Ihre Gesellschaft nach der Übernahme aussehen soll und Ihr Notar meldet diese Änderungen dann beim Handelsregister an. Auch eine Sitzverlegung und somit ein Wechsel des Registergerichts ist im Zuge der wirtschaftlichen Neugründung und der Anmeldung der Änderungen an der Gesellschaft beim Handelsregister kein Problem.
Ja, alle unsere Vorratsgesellschaften stehen im Handelsregister. Hieraus ergibt sich der größte Vorteil einer Vorratsgesellschaft.
Unsere Vorratsgesellschaften sind bis zu Ihrem Verkauf grundsätzlich von der IHK-Beitragspflicht befreit. Denn Vorratsgesellschaften haben keinen anderen Unternehmenszweck, als die Verwaltung eigenen Vermögens und werden ja überhaupt nur zum Zweck des Verkaufs gegründet.
Die Vorratsgesellschaften der FORIS sind noch nicht steuerlich erfasst. Das hat mehrere Gründe.
Zum einen kann nach Erwerb der Gesellschaft bei den meisten Finanzämtern eine vorläufige Steuernummer beantragt werden, welche i. d. R. zeitnah nach der Beantragung ausgestellt wird und für das Ausstellen von Rechnungen ausreicht.
Zum andern würde die von uns beantragte Steuernummer den Erwerber in den meisten Fällen nicht weiterbringen: Das für unsere Vorratsgesellschaften zuständige Finanzamt sitzt in Bonn und verliert seine Zuständigkeit, sollte die Geschäftsanschrift der Gesellschaft verlegt werden. Denn ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Finanzamtes ist nicht der Sitz der Gesellschaft, sondern die Geschäftsanschrift. Das würde bedeuten, dass der Erwerber sich um die Beantragung einer neuen Steuernummer beim für den Standort der Gesellschaft zuständigen Finanzamt bemühen müsste – trotz Steuernummer des Finanzamtes Bonn.
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit.
Ja, theoretisch ist eine unbegrenzte Anzahl Gesellschafter möglich. Allerdings müssen die Gesellschafteranteile zurechenbar sein.
Ja. Im Vorhinein des Erwerbs ist dies leider nicht möglich. Im Nachhinein stehen Ihnen allerdings alle Wege offen, die Firmierung ihrer erworbenen Vorratsgesellschaft zu ändern.
Dies ist sogar ausdrücklich gewünscht und geschieht im Notartermin und im Zuge der Anmeldung der Änderungen beim Handelsregister und damit der wirtschaftlichen Neugründung.
Neben der Firmierung werden hier dann auch die neuen Gesellschafter, die neue Anschrift und die neuen Geschäftsführer neu angemeldet.
Wir bestehen grundsätzlich darauf, dass die Firmierung im Zuge der wirtschaftlichen Neugründung geändert wird. Allerdings ist es in manchen Fällen möglich den Namen temporär zu behalten. Zum Beispiel dann, wenn die endgültige neue Firmierung noch nicht beschlossen ist.
Der Unternehmensgegenstand einer Vorratsgesellschaft ist vor Erwerb grundsätzlich die Verwaltung eigenen Vermögens und das kann auch nicht geändert werden. Allerdings steht es Ihnen im Zuge des Erwerbs und der wirtschaftlichen Neugründung frei, den Unternehmensgegenstand nach Ihren Vorstellungen zu ändern.
Ja, der Unterschied liegt im Handelsregister beziehungsweise dem zuständigen Registergericht. Dieses ist ausschlaggebend für den Sitz der Gesellschaft, frei wählbar und unabhängig von der Geschäftsanschrift der Gesellschaft.
Sollten sie also einen bevorzugten Sitz für Ihre Gesellschaft im Sinn haben, sollten sie auch eine Gesellschaft mit Sitz dort auswählen, da die Umtragung in ein anderes Registergericht einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Über den Notar kann eine Änderung des Registers beantragt werden. So kann man das Register einfach wechseln, da der Sitzt der Gesellschaft an das Registergericht gekoppelt ist.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei den Sitz der Gesellschaft im Zuge des Erwerbs und der wirtschaftlichen Neugründung beim Notar an ein Registergericht Ihrer Wahl zu verlegen.
Nein. Die Gründung bzw. „Errichtung“ einer Stiftung kann – im Gegensatz zu der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – nicht dadurch abgekürzt werden, dass eine bereits bestehende Stiftung aufgekauft wird. Dies ist auch rechtsformbedingt unmöglich, weil eine Stiftung keine Anteilseigner/Eigentümer haben kann. Die Errichtung einer Stiftung setzt somit voraus, dass ein vollständiges Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsbehörde durchlaufen wird.
Ja. Die Einbringung einer Vorratsgesellschaft in eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft ist möglich. Eine Vorratsgesellschaft verhält sich nicht anders als andere Kapitalgesellschaften. Auch Vorratsgesellschaften mit Holdingstrukturen können Sie direkt bei uns erwerben. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Eine Vorratsgesellschaft hat bis zu ihrem Verkauf den alleinigen Unternehmenszweck der Verwaltung des eigenen Vermögens. Bis hierhin erfolgt keinerlei Geschäftstätigkeit und es werden keine Umsätze erzielt.
Mit der Übernahme einer Vorratsgesellschaft und der wirtschaftlichen Neugründung beim Notar inklusive der Änderung des Geschäftszwecks und der anschließenden Aufnahme der Geschäftstätigkeit verändert sich dies und die Gesellschaft wird steuerrechtlich wie jede andere Kapitalgesellschaft behandelt. Das bedeutet auch, dass die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
Nein, das ist nicht möglich. Das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht sieht den Nachweis des Stammkapitals als verpflichtend für die Gründung einer Kapitalgesellschaft vor. Es gibt also keine fertig gegründete Vorratsgesellschaft ohne Stammkapital.
Die bei uns gängigste Zahlungsmöglichkeit ist die Überweisung. Vor dem Erwerb der Gesellschaft bei Ihrem Notar überweisen sie den Kaufpreis auf unser Geschäftskonto und nach Zahlungseingang steht der Übernahme der Vorratsgesellschaft nichts mehr im Wege.
Alternativ kann allerdings auch mit einer Stark- bzw. Gutsagung durch Ihren Rechtsanwalt oder Notar oder mit dem Anderkonto eines Rechtsanwalts oder Notars umgangen werden. Sowohl die Starksagung als auch die Bestätigung des Kaufpreises auf dem Anderkonto benötigen wir schriftlich und vom Rechtsanwalt oder Notar unterschrieben.
Ja, Sie benötigen, egal welche Rechtsform Sie erworben haben, einen Notartermin – auch wenn nicht alle Übernahmen von Kapitalgesellschaften beurkundungspflichtig sind.
Dieser wird benötigt, um die wirtschaftliche Neugründung der Gesellschaft und damit die Anmeldung der Änderungen an der Gesellschaft beim Handelsregister abzuschließen. Erst nach der wirtschaftlichen Neugründung kann die Gesellschaft ihrem neuen Unternehmenszweck nachgehen und damit geschäftlich aktiv werden.
Die Wahl eines Notars liegt ganz bei Ihnen. Da wir nie persönlich als Verkäufer beim Notar in Erscheinung treten (mit Ausnahme der KG und der GmbH & Co. KG), sondern eine Vollmacht seitens unserer Geschäftsleitung auf einen vorher von Ihnen genannten Vollmachtnehmer ausstellen, ist es für uns nicht wichtig, wo das Notariat ist.
Auch das Wann liegt ganz bei Ihnen und Ihrem Terminkalender. Wichtig ist jedoch, dass uns vor dem Notartermin Kaufpreiszahlung, Informationen zum Käufer und zur wirtschaftlich dann neugegründeten Gesellschaft vorliegen.
Nein, das ist leider nicht möglich. Denn solange das Stammkapital in der Bilanz nicht in der gesetzlich bestimmten Mindesthöhe verbucht ist, hat die Gesellschaft eine offene Forderung gegenüber den Gesellschaftern. Spätestens bei Insolvenz der Gesellschaft wären diese dann haftbar in Höhe des fehlenden Kapitals.
Neben dem Kaufpreis kommen auch noch Kosten für Notar und Handelsregister sowie etwaige Kosten für die Eröffnung eines Bankkontos auf Sie zu. Diese liegen z. B. bei einer GmbH mindestens bei 730 Euro, doch sie können sich auch auf bis zu 3.500 Euro belaufen.
Ja, das Stamm- oder Grundkapital macht sogar den Großteil des Kaufpreises aus. Die Kaufpreise unserer Vorratsgesellschaften setzen sich aus dem Stammkapital, den Gründungskosten und unserer Gewinnmarge zusammen.
Die Notarkosten und Kosten für das Registergericht hängen auch von der Rechtsform und der Höhe des Stammkapitals ab, allerdings dürften diese grundsätzlich zwischen 730 Euro und 3.500 Euro liegen.
Beispiel: Für eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro fallen seitens des Registergerichts Gebühren in Höhe von 150 Euro an. Die Anmeldung der Änderungen beim Handelsregister durch den Notar kostet 62,50 Euro. Die Beurkundung des Gesellschaftervertrages und Geschäftsführerbestellung durch den Notar kostet 384 Euro.
Für die Erstellung der Gesellschafterliste verlangt der Notar 96 Euro und für die Erzeugung einer XML Datei weitere 37,50 Euro. Die Gesamtkosten zuzüglich 19 % MwSt. zu den Notargebühren und zuzüglich sonstiger Auslagen des Notars belaufen sich auf 730 Euro.
Diese Kosten werden vom Erwerber getragen und mit Ausnahme der KG und der GmbH & Co. KG treten wir als Verkäufer auch nicht persönlich im Notartermin in Erscheinung. Für die Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Anmeldung beim Handelsregister in unserem Namen stellen wir eine Vollmacht auf einen Vollmachtnehmer Ihrer Wahl aus:
Ja, alle unsere Gesellschaften sind mit einem Bankkonto ausgestattet, auf dem das Stamm- bzw. Grundkapital liegt. Allerdings sind nicht alle Gründungskonten für die Übernahme nach Erwerb gemacht.
Bei den nicht übernahmefähigen Konten vertrauen wir auf das sogenannte Orderscheckverfahren, bei welchem Ihnen statt dem Bankkonto ein Scheck in Höhe des Stamm- bzw. Grundkapitals ausgestellt wird.
Jede unserer Gesellschaften erhält im Zuge der Gründung ein Gesellschaftskonto, allerdings stehen nicht alle Gesellschaftskonten nach dem Erwerb zur Übernahme bereit. Wir arbeiten mit zwei verschiedenen Modellen zur Übertragung des Stammkapitals.
1.) Das erste Modell ist das Modell der Kontoübernahme durch die neue Firmierung der Vorratsgesellschaft. I. d. R. muss der neue Geschäftsführer der Gesellschaft dafür nach erfolgtem Erwerb der Gesellschaft zum Notar der entsprechenden Bank und sich dort als neuer Geschäftsführer der Gesellschaft legitimieren und den bankeigenen KYC-Prozess durchlaufen. Ist die Legitimation erfolgreich, erhält der neue Geschäftsführer vollen Zugriff auf das Konto und damit auf das Gesellschaftskapital.
2.) Das andere Modell nennt sich Orderscheckverfahren. Hierbei wird ein sogenannter Orderscheck über die Höhe des Gesellschaftskapitals durch den Gründungsgeschäftsführer ausgestellt. Dieser wird als Teil des Gesellschaftsordners im Zuge des Erwerbs an das beurkundende Notariat versandt und dort an sie ausgehändigt. Den Orderscheck kann der neue Geschäftsführer nun nutzen, um das Geld von der Gründungsbank auf das neue Konto der Gesellschaft zu ordern. Hierfür muss allerdings zuvor ein neues Gesellschaftskonto bei einer Bank Ihrer Wahl errichtet worden sein. Außerdem ist es in beiden Fällen erforderlich, dass der neue Geschäftsführer bereits im Handelsregister eingetragen ist.
Das Modell der Kontoübernahme sieht vor, dass der neue Geschäftsführer der Gesellschaft sich nach dem Erwerb zwecks Legitimierung bei der entsprechenden Bank meldet und den bankeigenen KYC-Prozess durchläuft. Dafür ist erforderlich, dass der neue Geschäftsführer bereits als solcher im Handelsregister eingetragen ist. Alle weiteren Schritte wird die zuständige Bank dann einleiten.
Beim Orderscheckverfahren steht das Bankkonto der Vorratsgesellschaft nach dem Erwerb nicht zur Übernahme zur Verfügung. Stattdessen wird über die Höhe des Gesellschaftskapitals ein Orderscheck ausgestellt, der nach der Eröffnung eines neuen Geschäftskontos zum Zwecke des Geldtransfers bei Ihrer Geschäftsbank eingelöst werden kann. Sollte es Probleme seitens Ihrer Geschäftsbank bei der Einlösung des Schecks geben, wenden Sie sich bitte an uns.
Ja, solche Fälle sind leider schon vorgekommen. Die Bank behält sich das Recht vor, Kunden abzulehnen, wenn das Ergebnis des bankeigenen KYC-Prozesses und der damit verbundenen Legitimierung negativ ausfällt. Hierbei kann die Herkunft des Gesellschafters ebenso eine Rolle spielen wie das zukünftige Geschäftsfeld der Gesellschaft. In Fällen, wo Sie Zweifel hegen, empfehlen wir Ihnen eine Gesellschaft mit Orderscheckverfahren.
Die Steuernummer können Sie online bei ELSTER beantragen. Natürlich kann dieses Formular auch persönlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt ausgefüllt werden. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Nein, durch den Erwerb allein ändert sich die Registernummer nicht. Diese kann sich nur ändern, wenn der Sitz der Gesellschaft verlegt wird und sich damit das zuständige Registergericht geändert hat.
Eine deutsche Kapitalgesellschaft benötigt grundsätzlich immer mindestens einen Gesellschafter. Weiterer Beschränkungen oder eine maximale Anzahl an Gesellschaftern gibt nicht, allerdings braucht es bei der Beurkundung die Anwesenheit aller Gesellschafter oder ihrer Vollmachtnehmer.
Außerdem kann die Dokumentenvorbereitung sich durch eine erhöhte Anzahl an Gesellschaftern schwierig gestalten, da jeder samt persönlicher Angaben im Kaufvertrag genannt wird.
Die Vorteile liegen in der Risikovermeidung. Risiken sind bei bisher operativ untätigen Vorratsgesellschaften deutlich besser einzuschätzen. Anders verhält es sich bei bereits bestehenden GmbHs, welche einst operativ tätig waren. Dort können unangenehme Altlasten die Kosten auch nach dem Erwerb noch unerwartet in die Höhe schnellen lassen.
Die GmbH bietet den Vorteil, dass sie durch das erforderliche Gründungskapital von 25.000 Euro höhere Investitionen gleich zu Anfang zulässt. Außerdem besteht keine Pflicht, Gewinne zur Aufstockung des Kapitals zu nutzen.
Im Vorfeld des Erwerbs einer deutschen GmbH muss der Käufer aus Gründen der Vermeidung von Geldwäsche unseren eigenen KYC-Prozess durchlaufen. Hierfür erfragen wir mittels Fragebogen den/die Erwerber, den/die neuen Geschäftsführer, das beurkundende Notariat, den Vollmachtnehmer und die neue Firmierung sowie die zukünftige Geschäftsanschrift der Gesellschaft.
Außerdem benötigen wir für den Fall, dass der/die Erwerber eine juristische Person ist, einen Handelsregister-Auszug der erwerbenden Gesellschaft mit eindeutig erkennbarem wirtschaftlich Berechtigten. Für den Fall, dass der/die Erwerber eine reale Person ist, benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument von dieser Person.
Ja. Sobald Sie als Gesellschafter der Kapitalgesellschaft im Handelsregister eingetragen sind und Sie sich zusätzlich um die Legitimierung bei der Gründungsbank oder um die Eröffnung eines neuen Gesellschaftskontos gekümmert haben, steht es Ihnen frei, das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen.
Haben Sie eine GmbH reserviert, erhalten Sie von der FORIS zeitnah eine Mail mit allgemeinen Mustern und gesellschaftsspezifischen Informationen.
Außerdem finden Sie in der Mail einen Fragebogen, den Sie ausfüllen und zurück an die FORIS senden/mailen müssen. In der Mail stehen auch die Zahlungsinformationen, welche Sie für die Überweisung des Kaufpreises an die FORIS benötigen.
Da es sich beim Erwerb einer GmbH um eine beglaubigungspflichtige Übertragung von Gesellschaftsanteilen handelt, benötigen Sie für den Abschluss des Erwerbs einen Notartermin bei einem Notariat ihrer Wahl.
Hat die FORIS Kaufpreis und Fragebogen erhalten, veranlassen wir den Versand der Gesellschaftsunterlagen per Overnight-Kurier an den beurkundenden Notar.
Im Notartermin findet nun der notariell beglaubigte Erwerb Ihrer GmbH statt.
Gleichzeitig werden neben dem Kauf- und Abtretungsvertrag auch die Änderungen an der Gesellschaft notariell ins Handelsregister eingebracht. Ist der neue Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, kann dieser sich nun um die Übertragung des Kapitals oder die Übernahme des Gesellschaftskontos bemühen. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsbank.
Nein. Die FORIS verkauft grundsätzlich keine Gesellschaften mit Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).
Benötigen Sie beispielsweise eine GmbH mit AÜG, können sie aber die GmbH als Vorratsgesellschaft von uns erwerben und im Nachgang des Verkaufs und der wirtschaftlichen Neugründung der Gesellschaft eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis bei der für ihr Bundesland zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Weitere Informationen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung erhalten sie bei arbeitsagentur.de.
Die Mini-GmbH heißt offiziell eigentlich Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder kurz UG (haftungsbeschränkt). Sie ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft ähnlich der deutschen GmbH.
Die UG bietet gegenüber der GmbH den Vorteil, dass sie mit einem geringen Kapital von nur einem Euro errichtet werden kann. Allerdings verpflichten sich die Gesellschafter nach der Gründung gegenüber der Gesellschaft, das Kapital um den erwirtschafteten Gewinn aufzustocken – bis die Schwelle von 25.000 Euro und damit das Mindestkapital für eine GmbH erreicht wurde.
Ist das passiert, erfolgt eine automatische Umwandlung in eine GmbH. Außerdem empfiehlt sich eine UG nur dann, wenn die Kosten für die Gesellschaft zu Anfang sehr gering gehalten werden können. Die Vorrats-UGs der FORIS werden alle mit einem Stammkapital von 1.000 Euro gegründet.
Haben sie eine UG reserviert, erhalten sie von der FORIS zeitnah eine Mail mit allgemeinen Mustern und gesellschaftsspezifischen Informationen, dieser Mail beiliegend finden Sie zu dem einen Fragebogen, welchen sie bitte ausfüllen und zurück an die FORIS senden/mailen.
Außerdem erhalten sie mit der Mail auch die Zahlungsinformationen, welche Sie für die Überweisung des Kaufpreises an die FORIS benötigen.
Da es sich beim Erwerb einer GmbH um eine Beglaubigungspflichtige Übertragung von Gesellschaftsanteilen handelt, benötigen Sie für den Abschluss des Erwerbs einen Notartermin bei einem Notariat ihrer Wahl.
Hat die FORIS Kaufpreis und Fragebogen erhalten, veranlassen wir den Versand der Gesellschaftsunterlagen per Overnight-Kurier an den beurkundenden Notar.
Im Notartermin findet nun der notariell beglaubigte Erwerb ihrer UG statt.
Gleichzeitig werden neben dem Kauf- und Abtretungsvertrag auch die Änderungen an der Gesellschaft notariell ins Handelsregister eingebracht. Ist der neue Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, kann dieser sich um die Übernahme des Gesellschaftskontos bemühen. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsbank.
Ja. Sobald Sie als Gesellschafter der Kapitalgesellschaft im Handelsregister eingetragen sind und Sie sich zusätzlich um die Legitimierung bei der Gründungsbank oder um die Eröffnung eines neuen Gesellschaftskontos gekümmert haben, steht es Ihnen frei, das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen.
Haben Sie eine AG reserviert, erhalten Sie von der FORIS zeitnah eine Mail mit allgemeinen Mustern und gesellschaftsspezifischen Informationen.
Außerdem finden Sie in der Mail einen Fragebogen, den Sie ausfüllen und zurück an die FORIS senden/mailen müssen. In der Mail stehen auch die Zahlungsinformationen, welche Sie für die Überweisung des Kaufpreises an die FORIS benötigen.
Auch wenn es sich beim Erwerb einer Aktiengesellschaft nicht um eine beglaubigungspflichtige Übertragung von Gesellschaftsanteilen handelt, benötigen Sie für den Abschluss des Erwerbs einen Notartermin bei einem Notariat ihrer Wahl.
Hat die FORIS Kaufpreis und Fragebogen erhalten, veranlassen wir den Versand der Gesellschaftsunterlagen per Overnight-Kurier an den beurkundenden Notar.
Im Notartermin findet nun die notarielle Einbringung der Änderungen an der Gesellschaft (Firmierung, Geschäftsführer und weitere) ins Handelsregister statt. Ist der neue Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, kann dieser sich nun um die Übertragung des Kapitals oder die Übernahme des Gesellschaftskontos bemühen. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsbank.
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