Die Dauer einer GmbH-Gründung wird durch individuelle Faktoren, wie der Dauer eines Handelsregistereintrags oder der Organisation und Koordination eines Notartermins, bestimmt.
1. Unterlagen
Notwendige Unterlagen zusammenstellen, wie beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag.
2. Notartermin
Benötigte Zeit, um einen Notartermin zu koordinieren und durchzuführen.
3. Geschäftskonto
Die Gründungsgesellschafter müssen das vereinbarte Stammkapital auf das Geschäftskonto der GmbH einzahlen und diesen Vorgang beim Notar nachweisen.
4. Handelsregistereintrag
Die Dauer eines Handelsregistereintrags ist in den einzelnen Registern sehr unterschiedlich und dauert teilweise mehrere Wochen, bis hin zu mehreren Monaten. Die voraussichtliche Dauer für einen Eintrag in Ihrem Handelsregister können Sie mit unserem kostenlosen Tool Speed-Check-HRB ermitteln.
Während des Zeitraums bis zur erfolgten Eintragung im Handelsregister, in dem die GmbH als "GmbH in Gründung (GmbH i.G.)" bezeichnet wird, erfolgt die rechtliche Behandlung ähnlich wie bei einer Personengesellschaft. In dieser Phase haften die Gesellschafter unbegrenzt persönlich.
Die Zeit, die für die Gründung einer GmbH benötigt wird, variiert individuell. In der Regel ist mit einem Zeitrahmen von etwa 4 bis 8 Wochen zu rechnen.
Eine schnellere Gründung, innerhalb weniger Tage und ohne persönliche Haftung ist durch die Übernahme einer GmbH als Vorratsgesellschaft möglich.
Eine Vorrats-GmbH ist eine bereits im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die jedoch noch keine operativen Geschäfte getätigt hat. Sie wird mit dem Ziel gegründet, später für andere Zwecke verwendet zu werden, beispielsweise für den schnellen Start eines neuen Geschäfts oder für geplante Investitionen.
Da die Gesellschaft bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen ist, entfällt der zeitliche Aufwand für die Neugründung und es ist eine sofortige Nutzung der Gesellschaft ohne Haftungsrisiken möglich.