Verschiedene Faktoren, wie die Dauer des Handelsregistereintrags und Planung eines Notartermins, beeinflussen die Dauer für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) in Deutschland.
1. Unterlagen organisieren
Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen, darunter der Gesellschaftsvertrag.
2. Notartermin koordinieren
Zeitaufwand für die Koordination und Umsetzung eines Notartermins.
3. Geschäftskonto einrichten
Die Gründungsgesellschafter haben die Aufgabe, das festgelegte Stammkapital auf das Geschäftskonto der UG einzuzahlen und diesen Vorgang gegenüber dem Notar zu belegen.
4. Handelsregistereintrag
Die Dauer eines Handelsregistereintrags variiert beträchtlich zwischen den verschiedenen Registern und kann teilweise mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten betragen. Nutzen Sie unser kostenfreies Tool Speed-Check-HRB, um die voraussichtliche Bearbeitungszeit für einen Eintrag in dem Handelsregister Ihrer Wahl zu ermitteln.
Während des Zeitraums bis zur erfolgten Eintragung im Handelsregister, in dem die UG als "UG in Gründung (i.G.)" bezeichnet wird, erfolgt die rechtliche Behandlung ähnlich wie bei einer Personengesellschaft. In dieser Phase haften die Gesellschafter persönlich und unbegrenzt für etwaige Verbindlichkeiten.
Die Dauer der UG-Gründung variiert individuell, üblicherweise im Rahmen von etwa 4 bis 8 Wochen.
Eine schnellere Gründung, innerhalb weniger Tage und ohne persönliche Haftung, ist durch die Übernahme einer bereits bestehenden UG als Vorratsgesellschaft möglich.
Eine Vorrats-UG ist eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die jedoch noch keine operativen Geschäfte abgewickelt hat. Sie wird mit dem Ziel gegründet, später für verschiedene Zwecke verwendet zu werden, etwa für einen schnellen Start eines neuen Unternehmens oder geplante Investitionen.
Da die Gesellschaft bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen ist, entfällt der zeitliche Aufwand für eine Neugründung. Dadurch ist eine sofortige Nutzung der Gesellschaft ohne Haftungsrisiken möglich.