Bonn | 30. November 2020 – Rechtsstreitigkeiten sind in Deutschland teuer. In den letzten Jahren sind die anfallenden Kosten zudem kontinuierlich gestiegen. Allein von 2012 bis 2018 ging es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV bei den durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte um etwa 22 Prozent nach oben. Der Kostendruck kommt dabei nicht von den Gebührenordnungen, nach denen Anwalts- und Gerichtskosten berechnet werden. Hier wurden die Sätze letztmals 2013 angepasst. Was aber durchaus gestiegen ist, sind die Streitwerte, die die Basis für die Berechnung der Gebühren darstellen.

Kostenrechtsänderungsgesetz bringt Kostensteigerung um mindestens 10 Prozent

„Ab dem 1. Januar 2021 steht mit großer Wahrscheinlichkeit eine deutliche Erhöhung der Gebührensätze ins Haus. Damit wird es zukünftig um 10 Prozent teurer, sein Recht einzuklagen“, sagt Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand des Prozessfinanzierers FORIS AG. Rechtsgrundlage ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG), das in der vergangenen Woche im Bundestag beschlossen wurde. „Die erhöhten Gebühren gelten für alle Mandate, die nach dem 31. Dezember 2020 beauftragt werden“, erläutert Müller. Einzige Hürde, die das Gesetz noch nehmen muss, ist der Bundesrat. „Nachdem das Parlament einige Zugeständnisse gemacht hat, dürfte der anfängliche Widerstand der Länderkammer aber der Vergangenheit angehören“, prophezeit Müller. „Wir stellen uns darauf ein, dass das KostRÄG am 1. Januar 2021 in Kraft tritt“, so Müller weiter.

Bei einem Streitwert von 15.000 Euro steigt das Kostenrisiko von knapp 17.700 Euro auf 19.500 Euro

„Bei einem Streitwert von 15.000 Euro liegt das Kostenrisiko aktuell schon in der ersten Instanz bei knapp 4.800 Euro. Über drei Instanzen summiert sich das dann bis auf knapp 17.700 Euro. Und da sind Kosten für Sachverständige noch nicht berücksichtigt“, rechnet Müller vor. „Ab 2021 steigt das Kostenrisiko für solche Fälle dann auf 5.270 für die erste Instanz respektive sogar auf 19.500 Euro, wenn es bis in dritte Instanz geht“, so der FORIS-Vorstand weiter.

FORIS-Prozesskostenrechner schon jetzt auf dem neuesten Stand

Wer sich im Vorfeld einer Klage einen Überblick über die möglichen Kostenrisiken verschaffen will, kann dafür kostenlos auf den FORIS-Prozesskostenrechner zurückgreifen. „Bereits jetzt bietet unser Prozesskostenrechner die Möglichkeit, die Kosten auf Basis der ab dem 1. Januar 2021 gültigen Gebührenordnungen zu kalkulieren“, sagt Müller.

 

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Über die FORIS AG

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.

Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität.

Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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