Bonn | 01. Juli 2022 – Vor dem Landgericht Hannover wurde einem Kläger in einem Geburtsschadenfall ein Schmerzensgeld in Höhe von 650.000 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Soweit ersichtlich, ist das der höchste Schmerzensgeldbetrag, den das Landgericht je ausgeurteilt hat, sagt Dr. Anke Warlich, Anwältin bei der FORIS AG, die den Prozess finanziert hat. Das belege erneut den Trend hin zu deutlich höheren Schmerzensgeld-zahlungen in Deutschland, so Dr. Warlich weiter.

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, da die Gegenseite Berufung eingelegt hat. „Wir werden das Verfahren natürlich auch in der zweiten Instanz weiter finanzieren“, kündigt Dr. Warlich an.

Die Folgen der Falschbehandlung, um die es in dem Verfahren geht, waren massiv: Das geschädigte Kind leidet unter einer schweren zerebralen Schädigung. Folge dieser Erkrankungen ist insbesondere, dass es weder sitzen noch krabbeln oder Gegenstände greifen kann. Der Junge kann seinen Kopf nicht selbständig halten. Er kann nicht eigenständig essen, trinken oder sprechen. Zudem leidet er unter Spastiken.

„Nach den überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen sind dem Beklagten (…) und auch weiteren ärztlichen und nicht ärztlichen Personal (…) bei der Betreuung der Geburt des Klägers Fehler unterlaufen. Ohne diese Fehler hätten die schwerwiegenden Schädigungen des Klägers verhindert werden können,“ so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Vertreten wurde das schwerstbehinderte Kind von der auf Personenschäden spezialisierten Kanzlei Dres. Corinth und Henkel Rechtsanwälte aus Hannover, die bundesweit tätig ist. Zur fachärztlichen Beurteilung des Geburtsgeschehens wurden bereits vorprozessual Privatgutachten in Auftrag gegeben, welche grobe Behandlungsfehler bestätigten. Dennoch verweigerte die Versicherung jegliche Zahlung. Dieses zeigt die Bedeutung guter medizinrechtlicher und medizinischer Fachkenntnisse zur erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche der Geschädigten.

„Wir freuen uns für die Familie des Klägers über dieses außerordentlich gute Urteil und werden alles dafür tun, dass es auch vor dem Oberlandesgericht Bestand haben wird,“ so Rechtsanwalt Dr. Henkel, der den Kläger vertrat.

„Der Fall zeigt eindrücklich, dass es gerade in den meist hochkomplexen Arzthaftungsfällen, von entscheidender Bedeutung ist, weder beim Gutachter noch bei der anwaltlichen Vertretung sparen zu müssen“, fasst Dr. Warlich zusammen. Diese Erkenntnis setzt sich auch bei Betroffenen respektive deren Anwaltskanzleien immer stärker durch: „Die Anzahl der Finanzierungsanfragen aus dem Arzthaftungsrecht ist allein in den letzten zwölf Monaten um rund 35 Prozent gestiegen“, sagt Dr. Warlich.

 

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Über die FORIS AG:

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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