Bonn | 7. Januar 2021 – Lange stand auf der Kippe, ob das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG), mit dem Anwalts- und Gerichtsgebühren pauschal um zehn Prozent angehoben werden sollen, tatsächlich schon im Jahr 2021 in Kraft tritt oder doch erst 2023. Gegenwind kam insbesondere aus dem Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrates. Das Gremium sah die mit dem Gesetz verbundenen Mehrkosten für die Bundesländer mit Blick auf die hohen Corona-bedingten Zusatzbelastungen der Haushalte extrem kritisch. Doch am Ende stimmte am 18. Dezember 2020 auch der Bundesrat zu. „Die Anwaltschaft hat sich durchgesetzt. Nicht ganz zu Unrecht. Die letzte Erhöhung der Gebühren datiert schließlich auf den 1. August 2013“, sagt Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand des Prozessfinanzierers FORIS AG. Klar sei allerdings auch, so Müller weiter, dass gerade bei komplexen Rechtsauseinandersetzungen mit hohen Streitwerten in der Regel nicht nach Gebührenordnung abgerechnet werde.

Das ändert sich zum 1. Januar 2021:

Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, Schöffen- und Zeugenentschädigungen steigen linear um 10 Prozent. Die Aufwendungen für andere im Rahmen eines Rechtsverfahrens benötigte Dienstleistungen, wie etwa Dolmetscher oder Sachverständige, sollen an „marktübliche Honorare“ angepasst werden, was durchaus zu einem Plus führen kann, das über der 10-Prozent-Marke liegt. In Zahlen ausgedrückt ergibt sich für unterschiedliche Streitwerte bei einer über zwei Instanzen geführten Klage somit das folgende Bild (siehe unten beigefügte Grafik).

Ab der dritten Instanz wird es richtig teuer

„Geht das Verfahren sogar in die dritte Instanz, steigen die Kosten nochmals deutlich an: Bei einem Streitwert von 15.000 Euro steigt das Kostenrisiko dann von 17.700 Euro bis auf 19.500 Euro. Gebühren für Sachverständige oder Dolmetscher sind da noch nicht berücksichtigt“, so Müller.

FORIS-Prozesskostenrechner

Wer sich im Vorfeld einer Klage einen Überblick über die möglichen Kostenrisiken verschaffen will, kann dafür kostenlos auf den FORIS-Prozesskostenrechner zurückgreifen. Das geht entweder über die klassische Online-Version oder auch via App, die unter dem Namen „FORIS PKR“ sowohl für Android als auch für IOS zur Verfügung steht. „Unser Prozesskostenrechner bietet – je nach Sachlage – die Möglichkeit, die Kostenrisiken entweder auf Basis der seit 1. Januar 2021 gültigen Gebührenordnungen zu berechnen oder auch nach altem Kostenrecht“, sagt Müller.

 

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Über die FORIS AG

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.

Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität.

Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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