09.12.2013

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 3. Dezember 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 9,9999 % (dies entspricht 548.945 Stimmrechten von insgesamt 5.489.459 Stimmrechten) betragen hat.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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