31.10.2013
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)
Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 % (292.500 Stimmrechte) betragen hat.