02.10.2008
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)
Frau Iris Wetekam, Deutschland, hat uns nach § 21 Absatz 1, § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG am 24.09.2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,19 % (128.142 Stimmrechte) betrug. Herr Dr. Hans Dieter Wetekam, Deutschland, hat uns nach § 21 Absatz 1, § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG am 24.09.2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,37 % (139.142 Stimmrechte) betrug. Hiervon sind ihm 2,19 % (128.142 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG über Frau Iris Wetekam zuzurechnen. Frau Wiltrud Wetekam, Deutschland, hat uns nach § 21 Absatz 1, § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG am 24.09.2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,37 % (139.142 Stimmrechte) betrug. Hiervon sind ihr 0,19 % (11.000 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG vollumfänglich über Herrn Dr. Hans Dieter Wetekam zuzurechnen. Des Weiteren sind ihr 2,19 % (128.142 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG über Frau Iris Wetekam zuzurechnen.