Zu der jährlichen Hauptversammlung stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammen. Erfahren Sie die Tagesordnung und lesen Sie Erläuterungen und Berichte. Selbstverständlich können Sie sich auch über die Hauptversammlungen der vergangenen Jahre informieren.
Wertpapier-Kennnummer 577 580
ISIN: DE0005775803
Die ordentliche Hauptversammlung 2012 der FORIS AG fand am 18. Mai 2012 im Gustav-Stresemann-Institut e.V., Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn statt.
Die Präsentation des Vorstands stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
FORIS AG Hauptversammlung 2012 -
Bericht des Vorstands
Hier finden Sie die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten als Download:
FORIS Hauptversammlung 2012 -
Beschlussfassungen und Ergebnisse
Einladung zur
Hauptversammlung 2012
Erläuterungen zur
Hauptversammlung
Vollmacht
Bericht
§§ 289, 315 HGB
Es wurden keine Gegenanträge von Aktionären zur Tagesordnung innerhalb der Frist des § 126 AktG an die Gesellschaft übersandt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Dem Vorstand Ralf Braun wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Christian Rollmann, Olaf Wilcke und Oliver Schmidt wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die „Sauerland, Rybka und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft", Bonner Straße 172 - 176, 50968 Köln, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 4. Juni 2010 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien die-nen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und mit Zustimmung des Aufsichtsrates ab dem 12. April 2011 mit einem Rückkauf über die Börse begonnen. Um den Rückkauf auch über ein öffentliches Kaufangebot abwickeln zu können, soll ein Beschluss zur Ergänzung der am 4. Juni 2010 von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung gefasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hierzu folgenden Beschluss zu fassen: Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird dahingehend ergänzt, dass der Erwerb auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen kann. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volu-men des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öf-fentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen. Alle übrigen Regelungen der mit Beschluss vom 4. Juni 2010 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Einziehung eigener Aktien bleiben hiervon unberührt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie folgt nachgewiesen haben:
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft bzw. einem von der Gesellschaft benannten Empfänger unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Ad-resse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung zugehen.
Der Nachweis hat sich daher auf den Beginn des 27. April 2012 (0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 11. Mai 2012 (24:00 Uhr) unter folgender Anschrift zugehen:
Bankhaus Gebr. Martin AG
HV FORIS AG
Kirchstr. 35
73033 Göppingen
Fax: +49 71 61 – 96 93 17
E-Mail: bgross@
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. martinbank.de
Um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft zur oben genannten Adresse Sorge zu tragen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen abzustimmen.Die FORIS AG ist gesetzlich verpflichtet, einen elektronischen Weg zur Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung anzubieten. Dies kann über folgende E-Mail-Adresse erfolgen: ir@foris.de
Die FORIS AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, werden gebeten, hierzu das mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandte Formular zu verwenden.
Bitte beachten Sie hierbei, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Berechti-gungsnachweises nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich ist.
Die Aktionäre können die von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum 15. Mai 2012 in Textform zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Bitte senden Sie Eintrittskarte und Vollmacht mit Weisungen an folgende Anschrift:
FORIS AG
Investor Relations
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20
53113 Bonn
Fax: +49 2 28 – 9 57 50 27
E-Mail: ir@
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Enthält die Vollmacht zur Stimmrechtsvertretung keine Weisungen, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme enthalten. Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können sich auch durch ihre Depotbank, eine Aktionärsvereinigung oder einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. foris.de
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EURO erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 17. April 2012, zugehen.
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltungen unter Hauptversammlungen unverzüglich zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 3. Mai 2012, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:FORIS AGInvestor RelationsKurt-Schumacher-Str. 18 - 2053113 BonnFax: +049 2 28 – 9 57 50 27E-Mail: ir@foris.de
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht be-gründet werden müssen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Vorausset-zung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Von den insgesamt ausgegebenen 5.860.000 Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sämtliche Aktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung an für alle Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter Finanzberichte und Publikationen zugänglich und liegen zusammen mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie einer Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20, 53113 Bonn, zur Einsicht der Aktionäre aus. Die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft unter Hauptversammlungen zugänglich.
Bonn, im April 2012
Der Vorstand
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